Stabile Unterschreitung der Inzidenzschwelle 50

(Symbolbild – Pixabay)

Lockerungen gelten für den Einzelhandel, Kultureinrichtungen, Sportanlagen und Sportstätten im Freien sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Mosbach. ppm Das Land hat am Sonntag die Corona-Verordnung an die Bund-Länder-Einigung der vergangenen Woche angepasst. Danach sind Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise vorgesehen, die stabil unter bestimmten Inzidenzschwellen liegen. Auf dieser Grundlage hat das Landratsamt unverzüglich die stabile Unterschreitung der Inzidenzschwelle von 50 festgestellt.

Deshalb greifen ab Montag, 08. März gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 der Corona-Verordnung im Neckar-Odenwald-Kreis weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln:
– Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
– Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden.
– Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
– Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
Im Rahmen des Betriebs sind Beschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes zu beachten, so gilt etwa für den Einzelhandel eine Beschränkung der Kundenzahl nach Fläche (gemäß § 13 Abs. 2 CoronaVO).
Die Lockerungen enden mit zeitlichem Vorlauf von zwei Werktagen, wenn die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge die Schwelle von 50 überschreitet. Der Neckar-Odenwald-Kreis wird jeweils tagesaktuell auf seiner Webseite informieren, ob die Lockerungen gelten.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die bekannten Hygieneregeln bei allen Aktivitäten weiterhin streng zu beachten, um einen Anstieg der Infektionszahlen und damit auch das unweigerliche Zurücknehmen der Lockerungen zu vermeiden.

Weitere Informationen:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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