Wichtigste Bausteine des Sportstättenbaus

(Symbolbild – Hans/Pixabay)
Elztal/Billigheim.  (pm) „Einfach mal loslegen beim Bau eines Platzes oder eines Sport- bzw. Vereinsheim, das war einmal, wie der Blick in die 75-jährige Geschichte der Sportkreise zeigt“, leitete die Sportkreisvorsitzende des Sportkreises Mosbach, Dr. Dorothee Schlegel, das Gespräch ein, zu dem sie den Vizepräsidenten des Badischen Sportbundes Bernd Kielburger, den für Bau zuständigen Referenten Wolfgang Elfner nach Elztal und Billigheim eingeladen hatte. Manfred Jehle, Sportkreisvorsitzender und weitere Vorstandsmitglieder der Sportkreise waren ebenso anwesend wie kommunale Vertreter aus dem Neckar-Odenwald-Kreis.

Bürgermeister Marco Eckl begrüßte die Gäste im Rathaus in Elztal zu einem überaus wichtigen und informativen Austausch.

BSB-Vizepräsident Bernd Kielburger, ehemaliger Bürgermeister, berichtete über wichtige sportpolitische Eckpunkte, u.a. über den guten Abschluss des vierten Solidarpakts Sport mit dem Land Baden-Württemberg und zum Abbau des Antragsstaus im Vereinssportstättenbau. Geplant ist auch eine leichte Anhebung der Deckelungen der maximalen Höhe der zuschussfähigen Kosten, die sportartübergreifend für viele Bauvorhaben gelten. Zudem nehmen die Themen Spielfeldbelagsauswahl (Naturrasen oder Kunstrasen) einen ebenso wichtigen Raum ein wie die Flutlichtanlagen-Umrüstung bzw. Beleuchtungserneuerung in Sporträumen (LED-Umrüstung) oder auch die Sanierung/Erneuerung von Heizungsanlagen.

BSB-Fachreferent Wolfgang Elfner bemerkte vorab: Grundsätzlich gibt es nach den Förderrichtlinien eine Beratungspflicht, wenn das Bauvorhaben die Kosten von 50.000 EUR übersteigt. Er empfiehlt daher den künftigen Bauherren, sich aufmerksam und intensiv mit den Förderrichtlinien, die auf der BSB-Webseite zum Download bereitstehen, vertraut zu machen bzw. den BSB bei jeglichen Fragen zu kontaktieren. Vielen Vereinen schwebe eine Zuschusshöhe von 30 Prozent aus den Gesamtkosten im Kopf herum, was sich jedoch durch die bestehenden Deckelungen bei den zuschussfähigen Kosten in den allermeisten Fällen als Irrglaube erweise.

Zudem müsse auch zwischen dem Zeitpunkt der Zuschussbewilligung und der -auszahlung antragsstaubedingt mit Wartezeiten von mindestens einem Jahr gerechnet werden. Und dass jeglicher wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (z.B. Vereinsgaststätte) nicht förderfähig sei, müsste zwischenzeitlich allen Vereinen bekannt sein.

Elfner erläuterte anschließend das Antragsverfahren für jegliche Investitionsmaßnahme beim „Sportstättenbau“. Ist der Bauherr der Verein, muss geklärt sein und im Antrag angegeben werden, wer Eigentümer des Grundstücks ist, ob es einen Pacht- oder Erbbaurechtsvertrag gibt oder auf welcher vertraglichen Grundlage Platz, Anlage oder Halle genutzt werden. Der Grund hierfür ist die nach den Förderrichtlinien geltende Zweckbindungsfrist von mindestens zehn Jahren. Bei Zuschüssen über 50.000 Euro gilt eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren.

Die Angabe von weiteren Zuschüssen bzw. möglichen Drittmitteln in der Finanzierung des Bauvorhabens (z.B. durch die Gemeinde oder durch Bundesmittel, z.B. bei energetischen Sanierungen, oder durch die Förderung von LEADER mit EU-Mitteln) ist zur Prüfung der Zuschussfähigkeit erforderlich. Bei gegebener Zuschussfähigkeit kann der Verein vom BSB eine Baufreigabe erhalten, wenn zeitnah mit dem Bauvorhaben begonnen werden soll.

Erst nach einer erteilten Baufreigabe darf jedoch erst mit dem Bauvorhaben begonnen werden. „Leider“, so berichten die Sportkreisvorsitzenden aus jüngsten Vergangenheiten, „denken gerade bei Vorstandswechseln oder weil, so wird gesagt, noch andere Regelungen im Hinterkopf herumtanzen, einzelne Vereine nicht an diese außerordentlich wichtige Regelung.“

Planung und Beratung zählen natürlich noch nicht als Beginn des Bauvorhabens, allerdings jeder Materialeinkauf, sämtliche Eigenleistungen (auch der Abbruch eines Gebäudes, Gebäudeteils o.ä. durch Vereinsmitglieder) oder eine erteilte Auftragsvergabe an Dritte.

Bei dringenden Bauvorhaben (undichte Dächer, sanierungsbedürftige Heizungsanlagen o.ä.) kann allerdings ggfs. auch eine unverbindliche Baufreigabe erfolgen. Hierbei ist es gut und sehr hilfreich, mit dem BSB Kontakt aufzunehmen. Die Antragsunterlagen sollten dann baldmöglichst eingereicht werden.

Weiter gilt für die Prüfung der eingegangenen Anträge der Gleichheitsgrundsatz für alle Vereine über 50 Mitglieder. Denn nur diese sind antragsberechtigt. Und es ist wichtig, dass die Sportart, für die gebaut wird, in der B-Meldung der Vereinsmitglieder abgebildet ist. Wenn z.B. ein Tennisverein einen Bouleplatz errichten will, muss die Sportart Boule von Seiten des Vereins gemeldet sein.
Bei der Förderung von Sportgeräten gilt grundsätzlich ein Einzelanschaffungswert von mindestens 2.000 Euro pro einzelnem Sportgerät. Auch hier lohnt es sich, sich mit dem BSB vorab abzustimmen, ob ein Sportgerät zuschussfähig ist oder nicht.

Weiter informiert der BSB, dass es ab Jahresbeginn 2022 eine Photovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden gebe und ab Jahresbeginn 2023 diese Pflicht dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen gelten werde.
Ist nun aber die Kommune Bauherr eines Sportstättenbauvorhabens, so kann beim BSB kein Förderantrag vorgelegt werden. Ansprechpartner beim Kommunalen Sportstättenbau ist das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Im anschließenden Gespräch ging es um neuere und künftige Änderungen im Reglement, um Ausnahmen und Präzedenzfälle und auch um Fälle „höherer Gewalt“, aber auch um manche scheinbare Kleinigkeit, die im Dialog geklärt werden konnte. Das Sport und Politik auf vielfältige Weise und auf sämtlichen Ebenen sehr viel miteinander zu tun haben, war auch Grund dafür, sich mit den Bürgermeistern an einen Tisch gesetzt zu haben. Denn auch in Zukunft wird vieles gemeinsam zu stemmen und auszuhandeln sein, ob es um die Finanzen oder um Bürokratie und Richtlinien geht oder um den vielfachen Mehrwert und die Wertschätzung der Vereine vor Ort.

Im Anschluss an den ausführlichen Austausch trafen sich Sport- und kommunale Vertreter, u.a. auch Bürgermeister Martin Diblik, zu einem Vororttermin auf dem Sportplatz in Billigheim. Neben Kunstrasen, Hochwasserschutz, Rasenpflege, Zusammenarbeit mit den Kommunen wurde auch die Förderung von Reitplätzen angesprochen.

Die Sportkreisvorsitzende Dr. Dorothee
Schlegel dankte den Gästen aus Karlsruhe ebenso wie den zahlreichen Sportinteressierten aus den Kommunen und Vereinen und betonte: „Obwohl fast alles eigentlich bekannt sein könnte, bestätigt der Termin, wie notwendig der regelmäßige Austausch zu diesem wichtigen Thema Sportstättenbau zwischen allen Beteiligten ist.“

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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