Maskenpflicht im Rathaus Osterburken

(Symbolbild – Pixabay)
Osterburken.  (pm) Aufgrund der noch immer sehr hohen Inzidenzen und zum Schutz der städtischen Beschäftigten gilt im Rathaus Osterburken für Besucherinnen und Besucher weiterhin eine Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Eine 3G-Pflicht besteht hingegen nicht mehr. Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis.

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