Grüngutentsorgung in Waldbrunn

symbolbild muellabfuhr

(Archivbild)+
Waldbrunn. *(pm)
Für den Grüngutplatz Buchgassenäcker im Ortsteil Schollbrunn (Buchenweg) gelten während der Grüngut-Bringaktion bis 07. Oktober 2023 folgende Öffnungszeiten:

  • Dienstag, 15.00 – 19.00 Uhr,
  • Freitag, 15.00 – 19.00 Uhr und
  • Samstag, 10.00 – 18.00 Uhr.

Ablagerungen außerhalb dieser Zeiten sind nicht zulässig.

Weiterhin ist zu beachten, dass das zugelassene Grüngut getrennt nach seiner Sickerwasserempfindlichkeit bzw. nach holzigem und sonstigem Material abzulagern ist:

  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (holziges Material) kann auf der geschotterten Fläche abgeladen werden.
  • Pflanzliche Gartenabfälle, Rasenschnitt und Laub sind auf der von zwei Seiten durch Stellsteine und Rabatten begrenzten, bituminös befestigten Fläche zu sammeln. Diese Sammelfläche ist durch ein Schild besonders gekennzeichnet.

Für eine geordnete Grüngutentsorgung und- verwertung ist diese Trennung unbedingt einzuhalten. Die AWN/KWiN sowie die Gemeindeverwaltung Waldbrunn bitten die Bürgerinnen und Bürger, diese Vorschriften zu beachten.

Hinweis:

Ab dem Jahr 2023 finden keine Straßensammlungen von Grün- gut mehr statt (weder Frühjahr noch Herbst). Außerdem wird die Grüngut-Bringaktion an die Sammelplätze in den einzelnen Ortschaften nur noch 14-tägig an Samstagen angeboten. Diese Termine und die Annahmestellen sind mit einem speziellen Symbol im Abfallkalender verzeichnet.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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