Genehmigungsverfahren Windpark Altheim III

Symbolbild – Franz26/Pixabay)

Altheim. (pm) Die Windenergie S&H GmbH (Buchen) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Altheim III“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen auf der Gemarkung Altheim. Die Anlagen können eine Leistung von je 5,56 Megawatt, also insgesamt 27,8 Megawatt, erbringen. Hierfür liegt dem Landratsamt seit Ende August ein Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vor.

Am 27. Oktober leiten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun das Genehmigungsverfahren ein und machen das Vorhaben in einem ersten Schritt auf der Internetseite des Landratsamts unter www.neckar-odenwald-kreis.de sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt.

Zwischen Montag, den 06. November und Dienstag, den 05. Dezember erfolgt dann die Auslegung des Antrags und der beigefügten Unterlagen im Landratsamt, den Stadtverwaltungen Walldürn und Buchen sowie den Gemeindeverwaltungen Höpfingen und Hardheim. Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.

Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 5. Januar kommenden Jahres bei den zuständigen Behörden erhoben werden. Falls Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.

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