Kommunale Wärmeplanung beschäftigt Buchen

(Symbolbild – clairewych/Pixabay)

Buchen. (pm) Die „Kommunale Wärmeplanung“ beschäftigt aktuell viele Rathäuser. Auch in Buchen stellt man sich der gesetzlich geregelten Vorgabe, eine „Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bzw. nach dem neuen Wärmeplanungsgesetz des Bundes bis 2045 beizutragen.“

Mit anderen Worten bedeutet das: Gemeinden in bestimmten Größenordnungen müssen untersuchen, ob es in Teilen des Stadtgebietes technisch und wirtschaftlich machbar und sinnvoll ist, Wärme klimaneutral zu produzieren und Verbrauchern über ein Wärmenetz, an das sie ihr Gebäude anschließen können, zur Verfügung zu stellen. Eine kommunale Wärmeplanung bedeutet also nicht, dass flächendeckend Fernwärmeleitungen verlegt werden.

Was sich recht simpel anhört, bedarf zunächst einer umfangreichen Bestands- und Potenzialanalyse und letztlich der Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs mit lokal umsetzbaren Lösungen, Prioritäten und einem Zeitplan, wie der Umbau der Wärmeversorgung vor Ort gelingen kann. Ein Ziel steht über allem, die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl.

In Buchen wurde schon im April 2023 das Ingenieurbüro Firma RBS wave mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Ein entsprechender Förderbescheid war zuvor eingegangen.

In der Ausschusssitzung Technik und Umwelt hatte ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung auf der Gesamtgemarkung Buchen vorgestellt und ausführlich erläutert.

Die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Zu diesem Zweck sind auf der Homepage der Stadt Buchen unter www.buchen.de/kommunalewaermeplanung alle relevanten Entwürfe einzusehen.

Die Unterlagen können zusätzlich auch in ausgedruckter Form zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro eingesehen werden. Auf einem Formular können sowohl digital als auch analog Anregungen dazu gegeben werden. Die Auslegung endet am 22. April 2024.

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