Bad Friedrichshall. (ots) Gegen den 24-jährigen Mann, der am Freitagvormittag bei einem Polizeieinsatz in Bad Friedrichshall durch Schüsse verletzt worden ist (NZ berichtete), wurde zwischenzeitlich durch das Amtsgericht Heilbronn Haftbefehl erlassen.
Bei dem Tatverdächtigen wurde am Freitag, durch Kräfte des Polizeipräsidiums Heilbronn, ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vollzogen. Grund dafür war der Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Strafgesetzbuch (StGB).
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte während der Durchsuchungsmaßnahme plötzlich mehrere Küchenmesser an sich genommen haben und dann aus einem Fenster geflüchtet zu sein. Dort wurde der 24-Jährige von Polizeikräften gestellt. Der Aufforderung, die Messer abzulegen und stehen zu bleiben, sei der Mann nicht nachgekommen.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenStattdessen habe er ein Messer gezielt auf einen Beamten geworfen. Weiterhin mit zwei Messern bewaffnet soll er dann zielgerichtet auf diesen Beamten zugelaufen sein. Dieser habe nach einer neuerlichen Aufforderung, die Messer abzulegen, von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den mutmaßlichen Angreifer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und des besonders schweren Falls des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beantragt. Dieser wurde antragsgemäß erlassen und am Samstagvormittag in Vollzug gesetzt. Derzeit befindet sich der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
In Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn wird der Schusswaffengebrauch durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Heilbronn bearbeitet. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und des besonders schweren Falls des tätlichen Angriffs auf die Einsatzkräfte wird durch die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Heilbronn unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführt.