Binnenschiffer verstößt gegen Polizeianweisung

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Bad Friedrichshall. Am Dienstagnachmittag wollte der Schiffsführer eines niederländischen Güterschiffes mit seinem Fahrzeug die Talfahrt vom Salzhafen Heilbronn aus antreten. Bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei wurde festgestellt, dass er aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten hatte und daher die Fahrt nicht beginnen durfte. Der Schiffsführer war aber uneinsichtig und wollte nicht auf die Weiterfahrt verzichten. Daher wurde von der Wasserschutzpolizei ein vorläufiges Weiterfahrverbot erlassen und somit die Fahrt untersagt. Nachdem die Beamten das Fahrzeug verlassen hatten, legte der Schiffsführer aber trotzdem ab und fuhr zu Tal.




Da mittlerweile aber auch die zuständige Behörde, das Wasser- und Schifffahrtsamt, verständigt worden war, wurde das Fahrzeug an der Schleuse Kochendorf nicht geschleust.  Eine weitere Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei ließ der Schiffsführer nicht zu, sondern er begab sich an Bord in seine Wohnung. Das Fahrzeug musste daher über Nacht im Oberwasser der Schleuse liegen bleiben. Nachdem bei einer Kontrolle am  Mittwochmorgen um 06.00 Uhr festgestellt wurde, dass die Besatzung vervollständigt und die Ruhezeiten eingehalten wurden, konnte das Fahrzeug seine Fahrt fortsetzen.

Der uneinsichtige Schiffsführer muss jetzt mit einer Anzeige und einer erheblichen Geldbuße durch die zuständige Behörde, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Mainz, rechnen.

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