Odenwald-Tauber verliert Abgeordnete

Symbolbild

War der Wahlkreis Odenwald-Tauber, der aus dem Neckar-Odenwald- und dem Main-Tauber-Kreis gebildet wird, noch mit vier Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten war, muss die Region nun kräftig Federn lassen. Mit Nina Warken und Margarete Horb verlieren sowohl die beiden CDU-Vertreterin in Mandat, wie aufseiten der SPD die bisherige Abgeordnete Dr. Dorothee Schlegel nicht mehr nach Berlin gewählt wurde.


Da die CDU in Baden-Württemberg alle Direktmandate gewonnen hat, zieht kein Bewerber über die Landesliste ein. Bei der SPD reichte das Ergebnis nur für 16 Abgeordnete, die über die Landesliste einziehen, während Schlegel lediglich auf den 21. Platz gewählt wurde. Nina Warken als erste Nachrückerin auf der CDU-Liste und die grüne Bewerberin Charlotte Schneidewind-Hartnagel auf Platz 15 der Landesliste dürfen noch ein wenig hoffen. Laut amtlichem Endergebnis entsenden die Bündnis-Grünen 13 Bewerber nach Berlin. Die ehemalige Landtagsabgeordnete hatte 2011 schon einmal die Möglichkeit als Nachrückerin nach Berlin zu gehen, sie zog es damals aber vor, ihr gerade gewonnenes Landtagsmandat anzunehmen.

Für die Region ist das kein guter Tag, kommentiert Landrat Dr. Achim Brötel den Verlust der Abgeordneten. Und mit Blick auf das Abschneiden der rechtspopulistischen bis offen rechtsextrem auftretende AFD sei es auch kein guter Tag für Deutschland insgesamt.

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse