Staatsanwaltschaft erwirkt neun Haftbefehle
Walldorf. (ots) Wegen des Verdachts der versuchten Brandstiftung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle gegen neun junge Männer zwischen 16 und 19 Jahren erlassen.
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November 2017 hatten im Bereich der “Sozialen Mitte” mindestens 30 Personen Halloween gefeiert. Aus einer Gruppe von mindestens 15 Personen heraus wurden gegen 22 Uhr zunächst drei Molotowcocktails gegen das Rathausgebäude, auf die Fenster und die Eingangstür des dortigen Polizeipostens geworfen.
Zwischen 23.30-00.30 Uhr wurden mindestens sieben weitere Brandsätze gegen die Wand der Sporthalle der Schillerschule, gegen einen Stromverteilerkasten sowie in Richtung eines Streifenwagens geworfen, der zur Fahndung im Einsatz war. Verletzt wurde dabei niemand. Der Sachschaden blieb zum Glück gering (NZ berichtete).
Nach den Würfen auf die Sporthalle hatte sich ein benachbartes Ehepaar eingeschaltet, um weitere Würfe und Beschädigungen zu verhindern. Dabei war es zu Handgreiflichkeiten gekommen, durch die beide verletzt wurden. Der Ehemann wurde zur Untersuchung in eine Klinik eingeliefert.
Im Laufe der Ermittlungen des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg konkretisierte sich der Tatverdacht gegen insgesamt 13 männliche Personen. Sie sollen von der Planung der Taten, über den Kauf des Benzins bis zur Herstellung der Molotowcocktails und der Ausführung der Taten ihren jeweiligen Tatbeitrag geleistet haben.
Im Rahmen mehrerer Wohnungsdurchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial, darunter Handys, Tablets, PCs und Spielkonsolen sichergestellt. Die Auswertungen der Geräte dauern nach wie vor an.
Am Mittwoch wurden die Verdächtigen der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die die Haftbefehle erließ. Während vier von ihnen in Justizvollzugsanstalten eingeliefert wurden, wurden die Haftbefehle gegen die anderen fünf Verdächtigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg auch zur Motivlage dauern an.