Abbau der Bürokratie im LEADER-Prozess

Symbolbild

Regionalmanager suchen Antworten in Brüssel** 

(pm) Mit offenen Fragen und Erfahrungen aus der Praxis reisten Mitte Mai rund 50 Regionalmanager von LEADER-Aktionsgruppen aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nach Brüssel. Zentraler Inhalt der Delegationsreise war ein Workshop mit Vertretern der EU- und Landesebene im Ausschuss der Regionen. Die Vorstellung des Status quo mit Erfolgen und Herausforderungen der Aktionsgruppen nach Bundesländern verdeutlichte die grundsätzlichen Unterschiede, die bei der Anwendung von LEADER durch Regelungen nach Länderrecht entstanden sind. Das Herausarbeiten von Stärken und Schwächen, sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Vereinfachung des LEADER-Prozesses standen im Mittelpunkt des Austausches. Peter Kaltenegger (Leiter des Referats „Deutschland und Österreich“, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, GD AGRI) stellte sich für einen Austausch mit den Aktionsgruppen zur Verfügung und zeigte die Einschätzungen der Europäischen Kommission zum Thema LEADER auf.

Die Kernfrage der Regionalmanagements, die das Bindeglied zwischen Antragstellern und EU-Förderprogramm in der Praxis sind, lautete „wo liegt die Ursache für die hohen, bürokratischen Hürden, die das Antragsverfahren mit sich bringt?“.

Nach dem Workshop steht fest, die EU ist daran interessiert, Vereinfachungen wie die Anerkennung eines Referenzpreissystems anstatt der Einholung von drei Vergleichsangeboten, die Zulässigkeit von Abschlagszahlungen bei privaten Projektträgern oder die Zulässigkeit von Kleinprojekten mit vereinfachtem Verfahren durchzuführen. Der maßgebliche Grund für die hohen bürokratischen Vorgaben der Länder, die Gefahr der Anlastung (Hochrechnen von einzelnen Verfahrensfehlern auf ein Vielfaches an Strafzahlungen), möchte die Kommission in Zukunft abschaffen. So dann wäre es Aufgabe der Länder für Vereinfachungen des Prozesses zu sorgen und das Förderprogramm anwenderfreundlicher zu machen.


Als weitere zentrale Fragestellung der Interessensvertretungsreise stand die Zukunft von LEADER nach Ende der aktuellen Förderperiode 2020 im Mittelpunkt. Die Beratungen über die Mittel der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind derzeit in vollem Gange und noch nicht abschließend festgelegt. Sicher ist jedoch bereits jetzt, LEADER wird nach 2020 weiter bestehen bleiben. Nach dem erst kürzlich beschlossenen mehrjährigen Finanzrahmen, muss jedoch mit einer Mittelkürzung gerechnet werden. Mehr Verantwortung sollen die Mitgliedsstaaten durch einen oder mehrere „Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik“ erhalten. „Die Verhandlungen sind noch in vollem Gange“, so Kaltenegger.

Weitere Fachgespräche mit Referenten, wie Charlotte Schulte-Hoffmann (Ständige Vertretung des Bundesrepublik Deutschland), Eugen Köhler (Deutscher Bauernverband), Norbert Lins und Dr. Ingeborg Gräßle (MdEP), Christof Kienel (Fachkommission für natürliche Ressourcen im Ausschuss der Regionen) sowie Michael Schmitz (Stv. Leiter des Europabüros des Deutschen Landkreistags) und Marlène Siméon (Rat der Gemeinden) haben Aufschluss über die gegenwärtige Situation des ELER im Finanzhaushalt der EU gegeben.
Dank der Organisation der dreitägigen Reise durch die LEADER-Aktionsgruppe Hohenlohe-Tauber in Zusammenarbeit mit der Bürogemeinschaft der Europabüros der bayrischen, baden-württembergischen und sächsischen Kommunen ist ein aufschlussreicher Austausch im Zeichen von „Theorie trifft Praxis“ erfolgt. Durchweg sind aussagekräftige Fachgespräche entstanden, die von gegenseitigem Interesse an der Stärkung des Ländlichen Raums durch LEADER geprägt waren.

Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unterwww.leader-badisch-franken.deeinsehbar.

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