Illegale Ablagerungen auf Grüngutplätzen

symbolbild muellabfuhr

(Foto: pm)

Die KWiN informiert

 (pm) Leider zeigt sich in der Vergangenheit wieder vermehrt, dass falsche oder illegale Abfälle auf Grüngutplätzen abgelagert werden. Die KWiN weißt nochmals darauf hin, dass die Grüngutplätze nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen sind. Gewerbetreibende dürfen an Grüngutplätzen nicht anliefern. Gebracht werden dürfen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (max. Durchmesser bis 15 cm, max. Länge 2 m) ohne Draht oder Kunststoffschnüre sowie Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub. Das Ablagern von Plastik- und Sammelsäcken sowie Müll und Gefahrstoffen jeglicher Art (Maschendraht, Altöl) und Bauschutt sind streng verboten. Auch Baumwurzeln gehören nicht auf den Grüngutplatz: Meist sind diese ohnehin größer und stärker als die vorgegebenen Maße, vor allem aber können Erd- und Steinanhaftungen bzw. eingewachsene Steine große Schäden an den Maschinen verursachen. Abfälle aus der Landwirtschaft (z. B. Stroh) und Stall- bzw. Tiereinstreu sowie Kohle, Asche (insbesondere noch heiße) oder verbranntes Material dürfen ebenfalls nicht angeliefert werden – auf den Plätzen herrscht Rauchverbot. Für Rückfragen steht das KWiN-Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.

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Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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