Enttäuschende Antwort aus dem Kanzleramt

Landrat Dr. Achim Brötel. (Foto: pm)

Ein besserer Kanzleitrost – Hinlänglich bekannte Textbausteine, aber weder eine inhaltliche Auseinandersetzung noch eine konkrete Botschaft für die Zukunft

Mosbach. (pm) Nahezu drei Monate ist es inzwischen her, dass Landrat Dr. Achim Brötel eine Corona-Zwischenbilanz von der Basis an die Bundeskanzlerin geschickt und das mit dem klaren Appell verbunden hatte, dass es ohne eine flächendeckende und nachhaltig finanzierte Krankenhausstruktur als wesentlichem Eckpfeiler kommunaler Daseinsvorsorge künftig weniger denn je gehen wird. Dass Deutschland bisher erheblich besser durch die Pandemie gekommen sei als viele europäische Nachbarn, liege nicht zuletzt an unserem funktionierenden Gesundheitssystem.

Kein anderes Land in Europa habe mehr Betten und vor allem auch mehr Intensivbetten als Deutschland. Genau das, was uns die Bertelsmann-Studie, aber auch eine unheilvolle parteienübergreifende Allianz von Gesundheitspolitikern im Deutschen Bundestag immer wieder kritisch vorgehalten habe, sei jetzt gerade umgekehrt also sogar unser ganz entscheidendes Pfund.

Es könne aber nicht sein, dass ein solcher Grundpfeiler der Daseinsvorsorge für die Menschen mit erheblichen kommunalen Finanzmitteln subventioniert werden müsse, nur weil das vom Bund beschlossene System der Krankenhausfinanzierung für kleinere Häuser im ländlichen Raum schlicht und ergreifend nicht auskömmlich sei. Krasse versorgungspolitische Fehleinschätzungen wie die der Bertelsmann-Studie seien zudem hoch gefährlich und schlicht verantwortungslos.

Gerade die kleinen und dezentralen Krankenhäuser leisteten bei der Pandemie-Bekämpfung nämlich einen ganz entscheidenden Beitrag. Die Verfügbarkeit in der Fläche sei insofern Gold wert, auch wenn es Silbermünzen koste. Deshalb müsse die Politik gerade jetzt den Menschen als das Maß der Dinge wiederentdecken und dann auch konsequent nach dieser Maßgabe handeln.

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Auf das Schreiben hat im Auftrag der Bundeskanzlerin jetzt die zuständige Abteilungsleiterin im Bundeskanzleramt, Ministerialdirektorin Dr. Gesa Miehe-Nordmeyer, geantwortet. Das Bundeskanzleramt bekennt sich demnach zwar erfreulicherweise zu einem „ausgewogenen Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Regelversorgung und zentrumorientierter Spitzenversorgung“.

Die Planung und Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung obliege allerdings den Ländern. Und: Nahezu im selben Atemzug wird dann schon wieder der sogar im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds auch noch aktiv geförderten Umwandlung stationärer Einrichtungen in ambulante Versorgungszentren das Wort geredet, soweit sie mit geeigneten Konzepten für die Notfallversorgung verbunden sind.

Für Landrat Dr. Achim Brötel ist diese Antwort enttäuschend. Im Grunde sei das, was da aus dem Bundeskanzleramt gekommen sei, ein besserer Kanzleitrost mit hinlänglich bekannten Textbausteinen, aber weder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen noch ein Wort zur Leistung gerade der kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum bei der Pandemie-Bewältigung oder einer konkreten Botschaft für die Zukunft.

Es werde deshalb kein Weg daran vorbeiführen, dieses Thema immer und immer wieder anzusprechen und vor allem auch zum Gegenstand der nächsten Bundestagswahl zu machen. Die Betriebskostenfinanzierung liege nämlich, so Brötel, eindeutig in der Zuständigkeit des Bundes und nicht etwa in der des Landes.

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