„Alkohol-Testkäufer“-Aktion

(Foto: Archivbild)

Lob und Aufklärungsgespräche mit Marktleitungen und Kassenpersonal** 

Neckar-Odenwald-Kreis. Erstmals seit Pandemiebeginn konnten im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention wieder Alkohol-Testkäufe durchgeführt werden. In Begleitung von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Heilbronn, Referat Prävention, Außenstelle Mosbach und der Koordinierungsstelle im Neckar-Odenwald-Kreis prüften jugendliche Testkäufer des Landratsamtes, ob im Raum Mosbach und im Raum Buchen beim Verkauf von hochprozentigen alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.

Auch die derzeit gültige Maskenpflicht beim Einkauf entbindet die Verkäufer und Verkäuferinnen nicht von ihrer Pflicht, sich beim Alkoholkauf im Zweifelsfall einen Ausweis zeigen zu lassen. Das Ergebnis von 30 Testkäufen in Supermärkten, Tankstellen und Getränkemärkten war uneinheitlich: in jedem zweiten Fall kam es zu Beanstandungen.

Einige der Verkäuferinnen und Verkäufer machten nicht zum ersten Mal die Erfahrung eines Testkaufs, andere waren sichtlich überrascht, was wohl auch der langen Testpause geschuldet ist. Alle getesteten Unternehmen, die sich korrekt verhalten haben, bekamen von der Kommunalen Kriminalprävention ein schriftliches Lob. Im Beisein der Marktleitung wurde der Dank für die vorbildliche Vorgehensweise ausgesprochen.

Mit dem Verkaufspersonal und den Marktleitungen, die sich nicht korrekt verhielten, wurde ein Aufklärungsgespräch geführt. In diesen Fällen wird es zudem eine Geldbuße geben. Zu beanstanden war, dass das Verkaufspersonal anfänglich korrekt einen Ausweis verlangte, sich dann aber beim Alter verrechnete oder Kassen falsch programmiert waren.

In einigen Fällen wurde der Alkohol aber auch ohne zu Zögern an die jugendlichen Testkäufer verkauft. Einen Grund für dieses Verhalten sehen die Verantwortlichen bei Polizei und Landratsamt im Zeitdruck, dem das Personal an den Kassen ausgesetzt ist. Die Verkäuferinnen und Verkäufer wurden deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen und auf die vorhandenen Hilfsmittel wie die Displayanzeige an der Kasse zurückzugreifen, die eine korrekte und schnelle Altersberechnung erleichtern.

Grundsätzlich raten die Verantwortlichen der Kommunalen Kriminalprävention dem Verkaufspersonal weniger auf die Erscheinung zu achten. Durch die Maskentragepflicht und jugendtypische Erscheinungen, wie z.B. das Tragen eines Vollbartes, kann schnell ein falscher Eindruck entstehen. „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren! Denn Ziel dieser Testkäufe ist die Sensibilisierung zum Einhalten des Jugendschutzes, was im Interesse aller Verkaufsstellen liegen sollte.“ Die Testkäufe werden in jedem Fall weiter stattfinden.

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