Karlsruhe. (pm) Im Fall des Tötungsdelikts an einer 29-jährigen Heilbronnerin in Schweden (NZ berichtete) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit gestrigem Beschluss die Auslieferung des 33-jährigen Tatverdächtigen aus dem Raum Karlsruhe an das Königreich Schweden zur Strafverfolgung für zulässig erklärt. Zugleich hat es die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, dem Strafverfahren in Schweden vor einer möglichen Verfolgung der Tat in Deutschland Vorrang einräumen zu wollen, gerichtlich bestätigt.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat in seiner Entscheidung maßgeblich darauf abgestellt, dass der Ort der mutmaßlichen Tat in Schweden liegt und dort die Leiche des Opfers gefunden wurde. Ein solcher Vorgang verletzt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in erheblichem Maße und begründet ein vorrangiges Interesse, die Tat vor Ort gerichtlich aufzuklären.
Zudem entspricht ein Strafverfahren am Tat- bzw. Fundort, an dem sich zentrale Beweismittel befinden, dem Gedanken der effizienten justiziellen Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Haftbefehls. Aufgrund einer entsprechenden Zusicherung der schwedischen Justizbehörden ist gesichert, dass der Verdächtige im Falle seiner rechtskräftigen Verurteilung auf seinen Wunsch nach Deutschland zurücküberstellt wird, so dass er eine etwa verhängte Freiheitsstrafe hier verbüßen kann.
Sollte die Generalstaatsanwaltschaft nunmehr, wie angekündigt, die Auslieferung bewilligen, soll der Verdächtigte innerhalb von spätestens zehn Tagen nach der Bewilligungsentscheidung nach Schweden überstellt werden. Bis dahin bleibt er aufgrund der Entscheidung des Senats in Auslieferungshaft.



