Gemeinsamer Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord

_Vertragsunterzeichnung durch Wertheims Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez und Tauberbischofsheims Bürgermeisterin Anette Schmidt

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist unterschrieben

Tauberbischofsheim. (pm) Zur Vertragsunterzeichnung trafen sich Wertheims Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez und Bürgermeisterin Anette Schmidt im Rathaus in Tauberbischofsheim. Somit ist die Stadt Tauberbischofsheim dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main beigetreten. Der offizielle Zeitpunkt ist der Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Vereinbarung. Diese muss zuvor vom Regierungspräsidium genehmigt werden.

Beide Stadtoberhäupter freuen sich auf die anstehende Zusammenarbeit.
Seit der Änderung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit. Den Gutachterausschüssen benachbarter Gemeinden ist es gestattet, sich zusammenzuschließen und eine übergreifende Geschäftsstelle zu ernennen.

Das Ziel: Durch eine größere Datengrundlage repräsentative Auswertungen und Ergebnisse erlangen. Dies war auch der Tenor europäischer Rechtsprechung, so dass die Kommunen gezwungen waren, sinnvolle Einheiten zu bilden.

Der Gutachterausschuss der Stadt Wertheim hat sich der Aufgabe der kommunalen Zusammenarbeit angenommen und sich bislang mit umliegenden Städten und Gemeinden Freudenberg, Külsheim, Königheim und Werbach zusammengeschlossen. Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main“ hat im Juli 2020 seine Arbeit aufgenommen.

Im Allgemeinen sind Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Immobilienverkehrswerten zuständig. Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten für Grundstücke, führt eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus. Diese Daten fließen in einen Grundstücksmarktbericht ein, aus dem der Wert eines Grundstücks ablesbar ist.

Diese sogenannten Bodenrichtwerte bilden die wesentliche Grundlage für die anstehende Grundsteuerreform. Um eine gute Vergleichsgrundlage zu haben, hat das Land Baden-Württemberg den Kommunen eine Zusammenarbeit empfohlen, so dass pro Jahr über 1.000 Kaufvertragsfälle ausgewertet können.

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Dieser Empfehlung kommen nun die Kommunen Wertheim, Tauberbischofsheim, Freudenberg, Külsheim, Königheim und Werbach nach, indem sie künftig im Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main zusammenarbeiten.

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