
Überweisung von Geldern aus ÖPNV-Rettungsschirm in dreistelliger Millionenhöhe
Stuttgart. (pm) Minister Winfried Hermann: Wir unterstützen kleine und mittelständische Busunternehmen. Sie sind das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen.
Das Land Baden-Württemberg hilft der in Folge rasant steigender Kraftstoffpreise in Bedrängnis geratenen Busbranche durch schnelle Überweisung eines dreistelligen Millionenbetrags aus dem ÖPNV-Rettungsschirm und eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln. Aus den Rettungsschirm-Mitteln werden in den kommenden Tagen vorab gut 120 Millionen Euro überwiesen. Hinzu kommen knapp 60 Millionen Euro Vorwegzahlung von Mitteln nach dem ÖPNV-Gesetz an die kommunalen Aufgabenträger.
Von den riesigen Preissteigerungen beim Dieselkraftstoff sind auch Unternehmen aus der Region betroffen, wie NOKZEIT in Gesprächen mit Busfahrern erfuhr. Die Situation werde immer existenzbedrohender, sodass zum einen der Wegfall von Verbindungen, zum andern aber auch von Arbeitsplätzen führen könne.
Durch die Maßnahmen kann die Liquidität der Betriebe für die kommenden Monate gesichert werden. Dies teilte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am Mittwoch nach einem Krisengipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche und der Kommunalverbände mit. Das schaffe zunächst einen Zeitgewinn, bis neue Lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Einigkeit bestand darin, dass Land, Verkehrsunternehmen und die kommunale Seite gemeinsam an einem Stützungspakt für den ÖPNV arbeiten.
Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir brauchen einen erweiterten und verlängerten Rettungsschirm und deutlich höhere Regionalisierungsmittel vom Bund. Die meist kleinen und mittelständischen Busunternehmen sind das Rückgrat des öf- fentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen. Ihre täglichen Leistungen im Linienver- kehr sind ein wichtiger Beitrag für die Verkehrswende hin zu einer klimaschonen- den Mobilität. Deshalb sind wir bereit, sie durch eine vorgezogene Auszahlung von ÖPNV-Fördermitteln zu stabilisieren. Nun müssten auch die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger im Busverkehr ihren Anteil für Unterstützung der Busbranche bringen.“
Der Minister unterstrich: „Das Land fördert schon seit Jahren mit erheblichen und steigenden Finanzmitteln den Busverkehr. Den Einsatz klimaneutraler Antriebe mit Batterie oder Brennstoffzelle unterstützen wir in besonderem Maß.“
Den Busverbänden und den kommunalen Aufgabenträgern wurde zugesagt, dass die Fördermittel für den Busverkehr nach §15 ÖPNV-Gesetz in Höhe von 58,5 Milli- onen Euro bereits in den kommenden Tagen statt regulär zum 1. Oktober 2022 ausbezahlt werden.
Für den Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) erklärte der Vorsitzende Klaus Sedelmeier: „Wichtig ist neben den vorgezogenen Liquiditätshilfen – welche die Unternehmen nur kurzfristig entlasten – vor allem eine Über- nahme der Mehrkosten. Und zwar schnell, nicht erst in zwei oder drei Monaten.“
Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Ba- den-Württemberg, Ulrich Weber sagte: „Kleine und große Verkehrsunternehmen im Land sind stark betroffen von den massiven und unvorhersehbaren Energiepreis- steigerungen. Wir richten uns mit der Bitte an Bund und Land, diese hohen Mehr- kosten auszugleichen, z.B. durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Da- mit kann der ÖPNV in seiner heutigen Qualität gesichert und weiter ausgebaut werden“.
Von kommunaler Seite erklärten der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, der Präsident des Gemeindetages, Steffen Jäger und die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Nusser: „Die ÖPNV-Bran- che muss in der aktuellen Energiekrise stabilisiert werden, denn ohne sie werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen. Die kommunalen Aufgabenträger werden daher die Liquiditätshilfen des Landes kurzfristig weiterreichen. Zugleich werden wir uns für den ÖPNV-Stützungspakt engagieren, den das Land gemeinsam mit den Unternehmen und den Kommunen noch vor Ostern auf den Weg bringen wird.
Teil dieses Stützungspakts muss nach Auffassung der Kommunalen Landesver- bände ein aus originärem Landesgeld gespeistes Sonderprogramm zugunsten der ÖPNV-Branche einschließlich der kommunalen Verkehrsunternehmen sein. Die kommunalen Aufgabenträger werden sich insbesondere auch durch Vertragsan- passungen an der Problemlösung beteiligen.“