Flüchtiger Supermoto-Fahrer gefasst

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

In Sozialen Netzwerken selbst verraten

 Mosbach. (ots) Nicht zuletzt aufgrund Hinweisen aus der Bevölkerung ist es der Verkehrspolizei in Mosbach gelungen, einem flüchtigen Motorradfahrer habhaft zu werden.

Der Fahrer einer sogenannten “Supermoto”, also einer Geländemaschine mit Straßenreifen, hatte sich am Donnerstag, den 15. Mai durch Flucht einer Verkehrskontrolle entzogen und war mit hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt gerast, so dass der Fahrer des Polizeifahrzeuges die Verfolgung abbrechen musste.

Wenig später fiel derselbe Motorradfahrer einer weiteren Streife auf und setzte auch hier seine Flucht ohne Rücksicht auf sein eigenes Leben und die Sicherheit unbeteiligter Dritter fort, so dass er letztlich entkommen konnte.

Offenbar hatte er es hierbei seinen Vorbildern im Internet gleich tun wollen und brüstete sich im Nachgang seiner Aktion im persönlichen Umfeld und über Sozialen Netzwerken, was letztendlich die Ermittler auf seine Fährte brachte.

Es handelt sich demnach um einen 17-jährigen Jugendlichen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, welcher nicht im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis für das ausgewachsene Motorrad ist. Das Sportgerät verfügte zudem auch nicht über eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr und hatte auch keinen Versicherungsschutz.

Abhilfe schaffte der junge Mann, indem er sich mehrere gefälschte Kennzeichen besorgte, mit denen er in diesem Sommer regelmäßig im weiteren Umkreis unterwegs war. Selbst nach seiner öffentlichkeitswirksam gewordenen Flucht setzte er sein Treiben fort.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach wurde beim zuständigen Ermittlungsrichter ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, welcher in der vergangenen Woche vollstreckt werden konnte. In diesem Zusammenhang wurde die Polizei Mosbach auch beim jüngeren Bruder des Beschuldigten fündig.

Dieser hatte sich mit einem Leichtkraftrad am Durchsuchungstag ebenfalls einer Verkehrskontrolle entzogen und war bei der anschließenden Flucht vor dem Streifenwagen alleinbeteiligt in einer Kurve gestürzt. Der Grund: Nachdem er mehrfach seine Führerscheinprüfung nicht bestanden hatte, war er einfach ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs.

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Die beiden Brüder werden sich nun jeweils wegen des Vorwurfs des verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne einer Polizeiflucht, sowie des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Beim Älteren kommt noch Urkundenfälschung und ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz hinzu.

Beide müssen mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen und nicht unerheblichen Strafen rechnen. Auch die Eltern, die offenkundig von den Unternehmungen ihrer Söhne wussten, werden belangt werden. Die Einziehung der beiden Tatfahrzeuge wird angestrebt.

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