Teerhaltiger Straßenaufbruch als Tragschichten in Logistik- und Lager-/Produktionshalle verbaut – Langwierige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei vorerst abgeschlossen
Bereits seit Ende 2011 führte die Kriminalpolizei Künzelsau mit Unterstützung des Dezernats Wirtschafts- und Umweltdelikte der damaligen Landespolizeidirektion Stuttgart Ermittlungen gegen ein Bauunternehmen wegen des Vorwurfs der illegalen Entsorgung gefährlicher Abfälle. Bei der Erstellung einer Logistikhalle in einem Hohenloher Gewerbegebiet war teerhaltiger Straßenaufbruch verbotswidrig verwendet und schon als Tragschicht im Fundamt eingebaut worden. Die Ermittlungen gestalteten sich besonders schwierig, da im Hallenboden eine Fußbodenheizung installiert war.
Das Material war von Asphalt-Mischwerken aus dem angrenzenden bayrischen Raum bezogen worden. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern haben bezüglich der Abfalleinordnung und -entsorgung des teerhaltigen Straßenaufbruchs unterschiedliche Verwertungsvorschriften. Die Verwertung teerhaltigen Straßenaufbruchs ist in Baden-Württemberg auf privaten Grundstücken verboten, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten sind.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zogen sich bis zum Frühjahr 2014 hin. Dabei wurden auch Kernbohrungen im Fundament einer weiteren neu erstellten Lager- und Produktionshalle in einem anderen Hohenloher Gewerbegebiet durchgeführt. Die Untersuchung der Probekernbohrungen und weitere Ermittlungen ergaben, dass das eingebaute Tragschichtmaterial an beiden Baustellen, es handelte sich um mehrere tausend Tonnen, den für Baden-Württemberg geltenden Grenzwert um ein Mehrfaches überstieg. Der teerhaltige Straßenaufbruch hätte somit für die Fundamente der beiden Industriehallen nicht verbaut werden dürfen.
Beide Grundstücke wurden vom Landratsamt Hohenlohekreis in das Bodenschutz- und Altlastenkataster aufgenommen.