Strafverfahren vor der 11. Großen Jugendkammer beim Landgericht Mosbach am 02.10.2014 um 8.30 Uhr Saal 101 wegen erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung
Mosbach. (pm)
Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft den 18- und 20-jährigen Angeklagten vor, am 10.04.2014 den Geschädigten in Lauda-Königshofen unter Anwendung körperlicher Gewalt aufgefordert zu haben, ihnen sämtliche mitgeführten Wertgenstände auszuhändigen, woraufhin dieser den Angeklagten aus Angst vor weiterer körperlicher Misshandlung Handy, Geld und Geldbeutel übergeben habe. Nachdem die Angeklagten im Geldbeutel die EC-Karte des Geschädigten entdeckt hätten, hätten sie den Geschädigten, dessen sie sich bemächtigt hätten, mit körperlicher Gewalt und unter Androhung, dessen Familie umzubringen, aufgefordert, mit jener EC- Karte Geld vom Bankautomaten abzuheben. Anschließend hätten sie den Geschädigten schubsend vor sich hergetrieben und ihn gezwungen, sie in seine Wohnung einzulassen. Dort hätten die Angeklagten keine mitnahmewürdigen Gegenstände gefunden. In der Wohnung hätten die Angeklagten den Geschädigten geschlagen, getreten und bespuckt und ihm unter Androhung, ihn und seine Familie umzubringen, versucht davon abzuhalten, die Polizei zu verständigen. Der Geschädigte habe Prellungen, Platzwunden und psychische Schäden davongetragen.
Der 18-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 11.04.2014 in Untersuchungs- und seit dem 30.04.2014 in Strafhaft. Der 20-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 15.04.2014 in Untersuchungshaft.
Die Angeklagten sind vorbestraft.
Die Große Jugendkammer ist mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Haas, zwei Beisitzern und zwei Schöffen besetzt.
Zum Termin sind Dolmetscher, 1 Sachverständiger und 3 Zeugen geladen, der letzte auf 9.30 Uhr.