Regierungspräsidium Karlsruhe fördert finanzschwache Kommunen im Regierungsbezirk mit rund 2,9 Millionen Euro
Der Verteilungsausschuss für die Mittel des Ausgleichstocks im Regierungsbezirk Karlsruhe hat jetzt unter Vorsitz von Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm in der zweiten Verteilungsrunde 2017 rund 2,9 Millionen Euro an finanzschwache Städte und Gemeinden verteilt.
„Die Gemeinden können mit dieser Hilfe 23 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 23,5 Millionen Euro auf den Weg bringen. Dies ist ein Anschub für die Konjunktur und die Bauwirtschaft“, betonte Regierungsvizepräsidentin Gabriela Mühlstädt-Grimm.
Zu Beginn der Sitzung ging die Regierungsvizepräsidentin auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. Die jüngste November-Steuerschätzung übertrifft die positiven Prognosen der Mai-Steuerschätzung nochmals. Steigende Steuereinnahmen spiegeln die weiterhin robuste wirtschaftliche Entwicklung wieder. Die Inlandsnachfrage ist gut und die Beschäftigung auf Rekordniveau. Die Löhne und Unternehmensgewinne steigen.
Die Investitionshilfen aus dem regulären Ausgleichstockkontingent von insgesamt rund 2,9 Millionen Euro gehen an 21 Gemeinden. Die Förderung dient der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen.
Förderschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 1,4 Millionen Euro Maßnahmen des Feuerlöschwesens, gefolgt von Straßen und Verkehrseinrichtungen mit rund 750.000 Euro.
Die geförderten Maßnahmen ergeben sich aus der beigefügten Liste.
Gesamtbilanz Ausgleichstock im Programmjahr 2017 (Erste und zweite Verteilungsrunde)
In den beiden Sitzungen des Jahres 2017 hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock-Regelkontingent von rund 22,9 Millionen Euro sowie aus dem Ausgleichstock 2 „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ von rund 6,1 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben. Mit der Förderung ist ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 143 Millionen Euro verbunden.
Von den im Jahr 2017 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis 2.684.000 aus dem Regelkontingent und 1.842.000 Euro aus dem Sonderkontingent.
An folgende Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis fließen im Rahmen der zweiten Vergaberunde Gelder bis in Höhe von 300.000 Euro.
- Aglasterhausen: 288.000 Euro für den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Ganztagesbetrieb in der Grundschule
- Billigheim: 61.000 Euro für die Wiederherstellung einer Brücke nach Unwetterschäden
- Buchen: 51.000 Euro für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Hettingenbeuern
- Haßmersheim:49.000 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF 10
- Limbach: 18.000 Euro für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TSF
- Osterburken: 19.000 Euro für die Sanierung der Oberlandstraße und Oberen Talstraße im Stadtteil Schlierstadt
- Rosenberg: 300.000 Euro für den Gehwegausbau entlang der Hauptstraße (L518)
- Zwingenberg: 40.000 Euro für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Hintergrund Ausgleichstock
Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ des Bundes wurden für die Jahre 2016 bis 2019 weitere Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden von landesweit 40 Millionen Euro im Sonderkontingent „Ausgleichstock 2 – Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Verfügung gestellt, die auf die vier Regierungsbezirke ebenfalls nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt wurden.
Die Zuweisungen aus beiden Kontingenten sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.