Mosbach: “Bissiger” Täter muss in Haft

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## Rasche Konsequenz für Widerstand gegen Polizeibeamte – Anwendung des “beschleunigten Verfahrens” – Haft bis zur Gerichtsverhandlung
_(ots)_ Eine Auseinandersetzung in Billigheim in der Nacht auf den 01. März 2018 war der Grund warum sich ein 28-Jähriger am späteren Vormittag als Zeuge auf dem Polizeirevier Mosbach aufhielt. Da er jedoch stark alkoholisiert war – ein Alkoholvortest hatte einen Wert von mehr als zwei Promille ergeben – konnte er nicht vernommen werden und sollte auf richterliche Anordnung in eine Gewahrsamszelle gebracht werden.

Noch bevor ihn zwei Beamte abführen konnten, ging er auf die beiden los und biss einem Polizisten in den Finger, so dass dieser leicht verletzt wurde. Da der in einem Billigheimer Ortsteil lebende Mann immer aggressiver wurde, musste er von insgesamt sechs Polizeibeamten festgehalten werden, bevor er in die Zelle gebracht werden konnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach erfolgte die Vorführung des Mannes beim Haftrichter mit dem Ziel, das sogenannte beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommen zu lassen. Dieses kann innerhalb einer Woche bei einer einfachen Sach- oder klaren Rechtslage durchgeführt werden und hatte im konkreten Fall zur Folge, dass der Haftrichter am Amtsgericht Mosbach am 02. März den von der
Staatsanwaltschaft beantragten Hauptverhandlungshaftbefehl erließ.

Die Hauptverhandlung fand dann am 08. März, also bereits eine Woche nach der Tat, statt. Der Angeklagte wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er dem verletzen Beamten eine Entschädigung zahlen.

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