Tourist-Information Waldbrunn öffnet

Die Tourist-Information in der Katzenbuckel-Therme öffnet wieder. (Foto: Hofherr)

Familienbad bleibt geschlossen

Waldbrunn.  Im Zuge der Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Pandemie darf auch die Waldbrunner Tourist-Information wieder ihre Tore für Gäste öffnen. Ab sofort ist das Team im Foyer der Katzenbuckel-Therme wieder zu den üblichen Zeiten für Touristen sowie für einheimische Besucherinnen und Besucher erreichbar. Damit können wieder Wanderkarten, Angelkarten für Gäste mit Gästekarte, die „Gute Kiste Waldbrunn“ oder auch Gutscheine für die Katzenbuckel-Therme erworben werden.

Selbstverständlich steht das Team auch wieder bei allen Fragen rund um den Tourismus zur Verfügung und leiht gegen ein Pfand Wünschelruten für den Geobiologischen Lehr- und Übungsgarten aus.

Die Öffnungszeiten der Tourist-Information sind wie immer: Dienstag bis Freitag: 12:30 bis 17 Uhr Uhr sowie Sonn- und Feiertag: 11-17 Uhr.
Natürlich gelten auch in der Tourist-Info die üblichen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, wie etwa die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes oder der Mindestabstand von 1,5 m. Das Team bittet um Beachtung dieser Vorgaben und weißt darauf hin, dass die Katzenbuckel-Therme trotzt der Öffnung der Tourist-Info bis auf weiteres geschlossen bleiben muss. Sollte sich daran etwas ändern, wird die Öffentlichkeit darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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