Erster Landesbeamter Christoph Schauder hat den Schornsteinfegermeister Ruben Hauk zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 3 bestellt. Hierzu gratulierte auch Harald Englert vom Sachgebiet Schornsteinfegerwesen. (Foto: pm)
Zuständig für Bad Mergentheim, Boxberg und Lauda-Königshofen
(pm) Erster Landesbeamter Christoph Schauder hat im Landratsamt Main-Tauber-Kreis Schornsteinfegermeister Ruben Hauk zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 3 bestellt.
Die Bestellung ist nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung des Kehrbezirksinhabers nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist ist nach erneuter öffentlicher Ausschreibung des Kehrbezirks zulässig.
Der Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 3 wurde räumlich nicht verändert und erstreckt sich auf die Stadt Bad Mergentheim mit den Stadtteilen Dainbach, Edelfingen und einen Teil von Löffelstelzen, die Stadt Boxberg mit den Stadtteilen Unterschüpf und einen Teil von Oberschüpf sowie die Stadt Lauda-Königshofen mit den Stadtteilen Deubach, Königshofen, Sachsenflur und Unterbalbach.
Detaillierte Angaben zum räumlichen Geltungsbereich des Kehrbezirkes können beim Sachgebiet Schornsteinfegerwesen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Bauamt, Telefon 09341/82-5736, erfragt werden.
Ruben Hauk erlernte das Schornsteinfegerhandwerk im elterlichen Betrieb. Die Meisterprüfung legte er im Jahr 2019 ab. Seine praktischen Tätigkeiten absolvierte er im Betrieb seines Vaters, welcher einen Kehrbezirk im Neckar-Odenwald-Kreis verwaltet.
Bezirksschornsteinfeger Hauk wohnt in Heidersbach (Limbach), Am Haag 6. Er ist unter der Telefonnummer 06287/2779144, der Mobilfunknummer 0151/61808533 sowie per E-Mail an ru********@fr********************.eu zu erreichen.
Trotz Corona: Betriebs- und Brandsicherheit muss gewährleistet sein
Trotz Corona-Pandemie sind die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten zur Durchführung der Schornsteinfegertätigkeiten nicht aufgehoben. Die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen muss weiterhin gewährleistet sein.
Die aktuelle Bedrohungslage durch das Coronavirus erfordert praxisbezogene Lösungsansätze. So wird es bei der Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten in begründeten Einzelfällen eine Abwägung durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Schornsteinfegerbetriebe geben.
Ansonsten sind alle Arbeiten auszuführen, die unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden können. Grund hierfür ist, dass Schornsteinfegertätigkeiten nicht auf lange Sicht aufgeschoben werden können, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen.
Es bleibt selbstverständlich den Kunden und den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern beziehungsweise dem beauftragten Schornsteinfegerbetrieb überlassen, ausnahmsweise und bei begründeten Einzelfällen in gegenseitiger Absprache verschiebbare Termine in einem bestimmten zeitlichen Rahmen neu anzusetzen.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Schornsteinfegerbetriebe setzen alles daran, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden, damit die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen gewährleistet ist.