Heilbronn/Gundelsheim. (pm) Ab 14. Juni verhandelt die 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht Heilbronn gegen einen 1988 geborenen Feuerwehrmann wegen versuchten Mordes und Brandstiftung.
Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei für sieben Brände im Zeitraum von April 2019 bis November 2020 verantwortlich, die er in Gundelsheim als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr gelegt habe (NZ berichtete). Durch die entfachten Feuer an zwei Fahrzeugen, einem Heustapel, einer Scheune und drei Gebäuden habe der Angeklagte einen Gesamtsachschaden in Höhe von rund einer halben Million Euro verursacht.
In einem Fall in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2020 habe der Angeklagte einen Schuppen in der Nähe eines Wohngebäudes angezündet, in welchem sich eine vierköpfige Familie schlafend aufgehalten habe. Den Tod dieser Menschen durch die auf das Wohngebäude übergreifenden Flammen habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Die Geschädigten seien jedoch rechtzeitig auf das Feuer aufmerksam geworden und letztlich unverletzt geblieben.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 10. November 2020 in Untersuchungshaft. Inwieweit eine bei ihm bestehende Depressionserkrankung eine Auswirkung auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit gehabt haben könnte, wird ebenso Gegenstand der Hauptverhandlung sein wie die Frage, ob seine geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich ist.
Nach dem Prozessauftakt am Montag, 14. Juni 2021, 13:30 Uhr, stehen folgende Fortsetzungstermine auf dem Programm:
- Mittwoch, 23. Juni 2021, 09:00 Uhr
- Mittwoch, 07. Juli 2021, 13:30 Uhr
- Mittwoch, 21. Juli 2021, 09:00 Uhr
- Freitag, 23. Juli 2021, 09:00 Uhr
- Mittwoch, 28. Juli 2021, 09:00 Uhr
- Freitag, 30. Juli 2021, 09:00 Uhr
Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, 35 Zeugen und drei Sachverständige geladen.