Kommt es zum Böllerverbot Silvester 2022/23?

(Symbolbild – Pixabay)

Silvester ohne Feuerwerk ist kein richtiges Silvester. Immer schon erstrahlte der Himmel um Mitternacht in einem bunten Lichtermeer. Es wurde gelacht und eine ausgelassene Stimmung herrschte, zudem erfreuten sich Kinder an diesem Spektakel. Sollte dies jetzt nicht mehr möglich sein, dann kann man nicht mehr von einem angemessenen Jahreswechsel sprechen.

In den vergangenen beiden Jahren gab es ein Böllerverbot, was sicherlich für den ein oder anderen verständlich war, doch dieses wurde aufgehoben. Es gab bei der Regierung eine große Debatte und zuerst war die Rede von einer Verlängerung des Böllerverbotes, doch diese konnte scheinbar nicht durchgesetzt werden.

Es darf in der Silvesternacht von 2022 in das Jahr 2023 wieder nach Herzenslust geknallt werden und das zum ersten Mal seit der eingetretenen Corona-Pandemie. Es gab zudem eine Petition, die an die Bundesregierung gerichtet war, ob diese hilfreich war, kann nur vermutet, aber nicht bestätigt werden. Es gibt jedoch Einschränkungen, von diesen hat sich die Regierung nicht abbringen lassen. Es darf nicht überall geböllert werden und jedes Bundesland darf für sich entscheiden, wie es an Silvester vorgehen möchte.

Böllerverbotszonen wird es geben

In einigen Regionen wird ein absolutes Raketenverbot eingeführt. Dortmund ist diesbezüglich Vorreiter, aber auch die Stadt Bielefeld hat sich für sogenannte Böllerverbotszonen entschieden. Die Regelung soll es vom 31.12.2022, 20 Uhr, bis 01. Januar 2023, 2 Uhr geben.

In Dortmund beispielsweise darf nicht in der Nähe des Hauptbahnhofes und auch nicht um die Reinoldikirche herum geknallt werden. Wie in Dortmund wird es jedoch auch Verbotszonen in anderen Städten geben. Diese werden von der Stadt jedoch kenntlich gemacht. In den meisten Fällen erkennt man die Verbotszonen durch separat aufgestellte Verbotsschilder.

Wer jedoch auf das Abschießen der Raketen nicht verzichten möchte, sollte seine Silvesterparty einfach an einen anderen Ort verlegen. Natürlich kann man sich den Abend auch anders gestalten und sein Glück im Online Casino versuchen. Es gibt Online Casinos, die auf Handycasinos24 gelistet nach der Geschwindigkeit der Auszahlung sind. Diese Anbieter sind besonders empfehlenswert, da sie nicht nur Abwechslung bringen,sondern auch das gewonnene Geld schnell zur Auszahlung bereithalten.

Kann eine Strafe bei Missachtung erfolgen?

Gerade in der Silvesternacht sind Polizei und Ordnungsamt besonders aktiv. Es wird gefeiert und häufig fließt auch Alkohol in rauen Mengen. Die Ordnungshüter werden daher häufig zur Hilfe gerufen. Wer trotz Verbot dennoch Raketen oder Böller in der Silvesternacht an Verbotszonen in den Himmel schießt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Hierbei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Wer beim Böllern in der Verbotszone erwischt wird, der kann mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren kommen.

Wer zudem auf Feuerwerkskörper zurückgreift, die in Deutschland nicht zugelassen sind, der muss ebenfalls, wenn er erwischt wird, mit einer Strafe rechnen. Es ist daher unbedingt anzuraten, dass man sich vorab erkundigt, ob man in seiner Stadt an Silvester Raketen in den Himmel schießen darf. Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass auf freiem Gelände kein Verbot besteht.

Dies sieht jedoch häufig in der Innenstadt selbst anders aus. Der Hauptbahnhof ist ebenfalls oftmals als Verbotszone zu sehen und auch Brücken sollten vermieden werden. Besonders eng bebaute Wohngebiete sind häufig ebenfalls von der Knallerei ausgeschlossen.

Kinder und Feuerwerkskörper

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist im Allgemeinen verboten, wenn Kinder diese verwenden, was aus Sicherheitsgründen geschieht und dem stets nachgekommen werden sollte. Ein jedes Feuerwerk darf erst mit 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Kinder sollten möglichst Abstand halten. Es gibt diesbezüglich jedoch Alternativen zu kaufen, wie eine Wunderkerze oder Knallfrösche der Kategorie F1 und bei allen anderen Raketen können sie das Schauspiel am Himmel bewundern.

Das allgemeine Verbot von Feuerwerkskörpern können die Behörden langfristig nicht verbieten, da es einfach zur Jahreswende seit vielen Jahren dazugehört. Es können jedoch Einschränkungen stattfinden. Eines ist jedenfalls sicher in Gebieten, wo viele Wohnhäuser sind oder in solchen Gebieten, wo es zu einem großen Verkehrsaufkommen kommt, wie in Innenstädten sind Feuerwerkskörper momentan verboten.

Feuerwerk darf nur mit Genehmigung gezündet werden

In der Regel benötigt man von der jeweiligen Stadt oder Kommune eine Genehmigung, damit Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, so kann es zu einer Strafe von bis zu 10.000 Euro kommen. An Silvester wird eine solche Genehmigung nicht benötigt. Man sollte jedoch wissen, dass die öffentliche Genehmigung nur in der Silvesterzeit gilt. Dies bedeutet ab 0:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Wer davor oder danach seine Feuerwerkskörper zündet, der befindet sich in einer Grauzone.

Es gibt immer wieder Jugendliche die Knaller bereits am Tag vor Silvester zünden oder am Tag nach Neujahr, außerhalb der genehmigten Zeiten. Wer mit solchen Böllern oder Raketen erwischt wird, der kann mit einer Strafe belegt werden. Genauso, wie der Weihnachtsbaum jedes Jahr erstrahlt sollen es natürlich auch die Raketen am Himmel einmal jährlich machen. Es ist jedoch anzuraten, dass man mit dem Knallen bis in die Silvester bzw. Neujahrsnacht wartet.

Eine Strafe, die das Ordnungsamt ausspricht, kann Folgen haben und den schönen Abend zu einem großen Desaster werden lassen. Gerade, wer auf Raketen, die nicht genehmigt sind, zurückgreift oder auf sogenannte Chinaböller, die nicht genehmigt wurden, der kann mit einer enorm hohen Strafe rechnen. Hier wird am falschen Ende gespart und man kann zudem seine Gesundheit und die von anderen Menschen auf Spiel setzen. Sämtliche Discounter bieten ihre Feuerwerkskörper rechtzeitig zum Kauf an.

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