Brutaler Räuber muss in Psychiatrie

Mosbach/Lohrbach. (pm) Ein geständiger Angeklagter wurde von der Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten, der laut Gutachter an einer Borderline-Störung leidet und seit frühster Jugend Drogen konsumiert, in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Antrag des Verteidigers war eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Freiheitsstrafe von 5 Jahren und mehr. Der Nebenkläger schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Der 27- jährige, ledige, vorbestrafte Angeklagten aus Obrigheim hatte im Mai einen 55-jährigen Mann in dessen Wohnung niedergeschlagen und den Fernseher und einen DVD Player entwendet (wir berichteten). Das Opfer hat u.a. einen Augenhöhlendurchbruch, ein schweres Schädelhirntraum und multiple Prellungen erlitten.

Der beteiligte 33-jährige Gehilfe, der den Angeklagten des jetzigen Verfahrens chauffiert hat, wurde bereits am 08.07.2011 durch das Landgericht Mosbach, Große Strafkammer, wegen Beihilfe zum Raub zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der 33-Jährige war geständig.

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