Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Bei Sarah-Sophie läuft alles richtig mit der Früherkennungsuntersuchung: Die kleine Hardheimerin (links) wird von ihren Eltern fristgerecht zur „U6“ in einer Kinderarztpraxis in Buchen vorgestellt, wo sie auf Krankheiten und Entwicklungsstörungen untersucht wird. Eine Sorgfalt, die nach Erkenntnis des Fachdienstes für Gesundheitswesen vom Landratsamt mit zunehmendem Alter der Kinder oft nachlässt. (Foto: LRA)
Neckar-Odenwald-Kreis. Jeder, der in Deutschland Kinder hat, kennt es: das gelbe Früherkennungsheft, das direkt nach der Entbindung für jedes Kind angelegt wird und in das der Kinderarzt die Ergebnisse der U1 einträgt. Die U1 ist die erste medizinische Untersuchung des Säuglings unmittelbar nach der Geburt. Die Eltern erhalten dieses Heft mit der mehr oder minder eindringlichen Bitte, auch die weiteren, insgesamt zehn Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes in den vorgegebenen Zeiträumen wahrzunehmen. Zusätzlich gibt es die „Jugendgesundheitsuntersuchung“ J1, die zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr durchgeführt werden soll und einen Check der körperlichen Verfassung und der seelischen Entwicklung der heranwachsenden Jugendlichen beinhaltet.
Eltern müssen die Untersuchungen von der U1 bis zur U9 wahrnehmen. Diese Verpflichtung regelt das Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg in § 1 Absatz 1.
Wie aber sieht die Praxis aus? „Während der ersten Lebensjahre werden die Untersuchungen meist wahrgenommen. Bei der U9 aber, die in den vier Monaten nach dem fünften Geburtstag erfolgen soll, werden nur noch rund 90 Prozent der Kinder der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt. Schätzungsweise jedes zehnte Kind wird also nicht mehr untersucht, “ wissen die Ärztinnen Kluckert und Schiffmann im Kinder- und Jugendgesundheitswesen beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis.
Meist sind es Überlastung oder Nachlässigkeit, weswegen die Eltern entsprechende Termine verstreichen lassen. „Wird schon alles in Ordnung sein“, denken viele Eltern. Um Krankheiten oder Entwicklungsstörungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, ist eine regelmäßige Vorstellung des Kindes beim Kinderarzt aber wichtig und sinnvoll. Denn nur die Kinderärzte wissen ganz genau, welchen Entwicklungsstand Kinder in bestimmten Altersstufen haben müssten.
Der Appell des Gesundheitsamtes lautet deshalb, die Fristen für die U-Untersuchungen unbedingt einzuhalten. „So hat ihr Kind die besten Chancen“, betonen die Ärztinnen vom Fachdienst Gesundheitswesen. Die Kosten der Früherkennungsuntersuchungen einschließlich der J1 werden im Übrigen von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen. Werden die Termine versäumt, kann eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Die geht dann allerdings zu Lasten der Steuerzahler.
Landrat Dr. Achim Brötel schließt sich diesem Appell voll und ganz an: „Kein Elternteil will sich doch später vorwerfen lassen, in der Erziehung wichtige Dinge versäumt zu haben. Zu diesen „wichtigen Dingen“ zählen auch die U- und J-Untersuchungen. Ihre Kinder und deren gesunde Entwicklung sollten es wert sein.“