Jede Stimme ist entscheidend

Kreiswahlleiter Landrat Dr. Achim Brötel ruft zur Wahlteilnahme auf.

Neckar-Odenwald-Kreis. Nach Mitteilung des Landratsamts sind am 27.März 2011 rund 115.000 Bürgerinnen und Bürger einschließlich 8.300 Erstwähler im Neckar-Odenwald-Kreis aufgerufen, ihre Stimmen für die Wahl des 15. Landtags für den Wahlkreis Nr. 38 Neckar-Odenwald abzugeben.

Bei der Landtagswahl am 27. März 2011 besteht also die Gelegenheit für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich in insgesamt 70 Wahlkreisen aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen und darüber zu entscheiden, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.

Leider nahm die Wahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen kontinuierlich ab. Während 1996 im Neckar-Odenwald-Kreis noch 68,5 Prozent der Wahlberechtigten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, waren es 2001 noch 62,3 Prozent und 2006 nur noch 51,5 Prozent. Um diesen negativen Trend zu stoppen, appelliert der Kreiswahlleiter, Landrat Dr. Achim Brötel an alle Wahlberechtigten, zur Wahl zu gehen: „Die Möglichkeit, frei und unabhängig wählen zu können, ist ein hohes Gut, um das in vielen Ländern – gerade auch ganz aktuell – erbittert gestritten und gekämpft wird. Nutzen Sie dieses demokratische Grundrecht.“

Die Wahl an sich ist einfach. Neun Vorschläge stehen für den Wahlkreis Neckar-Odenwald auf dem Stimmzettel. Jeder Wähler kann eine Stimme an seinen „Wunschkandidaten“ vergeben. Nominiert wurden von den Parteien im Wahlkreis Peter Hauk (CDU), Georg Nelius (SPD), Simone Heitz (GRÜNE), Achim Walter (FDP), Burkhard Malotke (DIE LINKE), Michael Belzner (REP), Ralf Reutter (NPD), Robin Seizinger (ödp) und Kathrin Weiss (PIRATEN). Direkt gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält.
Auf diese Art werden in den 70 Wahlkreisen 70 Bewerber direkt gewählt. Da sich der Landtag aber aus mindestens 120 Abgeordneten zusammensetzt, sind 50 weitere Sitze im sogenannten „Verhältnisausgleich“ zu besetzen. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten auch über 120 hinaus erhöhen.

Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Jede Stimme ist entscheidend” url=”https://www.nokzeit.de/?p=10503″]Wie auch schon bei den letzten Parlamentswahlen wird es bei der direkten Stimmabgabe im Wahllokal keinen Wahlumschlag mehr geben. Der Stimmzettel wird gefaltet in die Wahlurne geworfen.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können eine kostenlose Stimmzettelschablone bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen bestellen. Mit diesem Hilfsmittel ist es auch ihnen möglich, geheim und ohne Unterstützung zu wählen.

Wer bei der Landtagswahl per Briefwahl wählen möchte, kann dies bis spätestens 25. März bei der zuständigen Wahldienststelle in seinem Rathaus beantragen. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann eine Briefwahl ausnahmsweise auch noch am Wahltag bis 15 Uhr angefordert werden. Die ausgefüllten Wahlbriefe sollten so schnell wie möglich wieder zurückgeschickt oder zurückgegeben werden, weil nur die Stimmzettel berücksichtigt werden, die am Wahltag vor 18 Uhr bei der zuständigen Wahldienststelle eingegangen sind.

Wie in der Vergangenheit auch wird nach den Wahlen eine repräsentative Wahlstatistik über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigen in ausgewählten Wahlbezirken erstellt. Bei diesen Landtagswahlen ist im Neckar-Odenwald-Kreis die Briefwahl in Buchen betroffen. Für diese Sonderauszählungen finden sich auf den Stimmzetteln, die den Briefwählern in Buchen zugesandt wurden, Aufdrucke nach Geschlecht und fünf Altersgruppen, wie z.B. „A. Mann, geboren 1987 bis 1993“. Das Wahlgeheimnis wird dabei auf jeden Fall gewährleistet.

Außerdem führen die Forschungsgruppe Wahlen e. V. und Infratest dimap für Zwecke der Wahlforschung in ausgewählten Wahlbezirken in Buchen, Hardheim, Haßmersheim, Limbach, Osterburken und Waldbrunn Wählerbefragungen durch. Die Befragung zur Wahl wird durchgeführt, nachdem die Wähler das Wahllokal verlassen haben. Sie ist freiwillig und anonym.

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