Neckarzimmern. (ots)
Dass ein Unfallverursacher sich dann und wann unerlaubt von der
Unfallstelle entfernt, ist hinlänglich bekannt. Im vorliegenden Fall
liegt die Sache jedoch etwas anders. Am Sonntag, gegen 20.00 Uhr,
wollte die 19-jährige Fahrerin eines Opels von der Zufahrtsstraße des
Campingplatzes in der Neckarzimmerner Hauptstraße auf die
Bundesstraße 27 einfahren. Dabei missachtete die junge Frau
vermutlich die Vorfahrt eines von rechts kommenden Pkw. Nach dem
Zusammenprall der beiden Autos, wobei an dem Opel ein Sachschaden von
rund 3.000 Euro entstand, fuhr der Unbekannte ohne anzuhalten weiter.
An dessen türkisblauen Fahrzeug müsste die Fahrerseite deutliche
Schäden aufweisen. Der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs bzw. andere
Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Tel.Nr.: 06261
809-0 mit der Polizei Mosbach in Verbindung zu setzen.
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