Gut versichert mit dem Hund auf Reisen

(Symbolbild – Pixabay)

Alle Jahre wieder stehen viele Haustierhalter vor der Frage, was sie im Urlaub mit ihren Tieren machen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass 67 Prozent der Hundehalter ihren Vierbeiner mit in die Ferien nehmen. Viele Anbieter von Ferienunterkünften haben sich darauf längst eingestellt und heißen auch Gäste mit Hund gern willkommen. Das setzt aber voraus, dass der Hund gut erzogen ist und der Halter für eventuelle Schäden aufkommt. Hier kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor großen finanziellen Belastungen schützen.

Hundefreundliches Baden-Württemberg

In den Urlaubsregionen in Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Gastgeber, die ein Ferienhaus mit Hund anbieten. Ob Schwarzwald, Bodensee oder Alpenrand, die vielfältige Landschaft ist perfekt für den Urlaub mit Hund geeignet. Das drittgrößte Bundesland Deutschlands gilt als sehr hundefreundlich. Allerdings hat jede Kommune mit Blick auf Leinen- und Maulkorbpflicht eigene Regelungen getroffen, über die sich jeder Hundebesitzer im Vorfeld informieren sollte. Sogenannte „Kampfhunde“ müssen in der Öffentlichkeit in der Regel immer angeleint sein und für sie muss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde vorgeschrieben. Was aber bringt eine solche Haftpflichtversicherung und worauf sollte man beim Abschluss achten?

Der Halter haftet für alle Schäden

Egal ob ein Hund gut erzogen ist oder nicht, es kann immer etwas passieren. So kommt es nicht selten vor, dass ein Hund sich von der Leine losreißt, auf die Straße stürmt und prompt einen Unfall verursacht. Grundsätzlich haftet dann nach deutscher Rechtsprechung der Halter des Tieres, unabhängig davon, ob er die Reaktion seines Tieres verschuldet hat oder nicht. Nach Paragraf 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Halter verpflichtet, alle durch sein Tier entstandenen Schäden zu ersetzen. Und das kann sehr teuer werden, besonders wenn es um Menschenleben geht. Während Kleintiere wie Kaninchen, Hamster und Vögel in der Privathaftpflicht mitversichert sind, müssen für Hunde spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.

Welche Schäden deckt eine Hundehaftpflichtversicherung ab?

Die im Volksmund „Hundehaftpflicht“ genannte Versicherung deckt Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden und Schadensersatzforderungen ab. Sie zahlt auch, wenn der Hund durch einen Dritten vorübergehend betreut wird, also von Familienangehörigen oder Freunden, die den Hund in den Ferien aufnehmen. Auch wenn unberechtigte Forderungen vor Gericht abgewendet werden müssen, leistet die Versicherung sogenannten passiven Rechtsschutz. Schäden an Mietsachen werden von den meisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen ebenfalls gedeckt. Das gilt aber nicht unbedingt für Ferienunterkünfte. Wer also mit Hund verreist, sollte darauf achten, dass auch Schäden an Mietsachen in Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel abgedeckt sind.

Hunde gehen sehr gerne mit ihren Besitzern auf Reisen. Andere Haustiere wie Katzen, Vögel und Kleintiere hingegen bleiben lieber in ihrer gewohnten Umgebung. Am besten belässt man sie in der Wohnung und organisiert einen Tiersitter entweder in der Familie oder durch einen professionellen Tierbetreuer. Vielleicht können sie auch bei Verwandten oder Freunden untergebracht werden. Es gibt aber auch „Tauschmöglichkeiten“ wie die Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier“ des deutschen Tierschutzbundes. In jedem Fall sollte mit dem Betreuer über eventuelle Schadensfälle und Versicherungen gesprochen werden. Denn es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren!

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