LEADER-Anträge einreichen

Neckar-Odenwald-Kreis. Was ist LEADER? Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Ziel von LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in der Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte innerhalb des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Das Aktionsgebiet besteht aus 25 Städten und Gemeinden in den drei Landkreisen Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. Im Neckar-Odenwald-Kreis sind Projekte in den Gemeinden Binau, Buchen (ohne Kernstadt), Hardheim, Höpfingen, Mosbach (ohne Kernstadt), Mudau, Neckargerach, Waldbrunn, Walldürn und Zwingenberg förderfähig.

Bei den LEADER-Projekten sollen ganz besonders die „Neuen Themen“ des ländlichen Raumes im Vordergrund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Einsatz regenerativer Energien. Auch private Projekte können finanziell gefördert werden! Dabei kann es sich um die Gründung oder Weiterentwicklung eines Kleinstunternehmens handeln,  aber auch um Projekte zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern, zu der ein Lebensmittelladen gehört oder eine Metzgerei. Gefördert werden auch Maßnahmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie, also zum Beispiel der Einbau von Gästezimmern  – auch von privat! – oder die Schaffung von neuen Angeboten, etwa auf dem Gebiet Wellness. Im Bereich Wohnen können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Ortskern beitragen. Auch in der Landwirtschaft gibt es Möglichkeiten.

Die Förderpalette in LEADER ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die fördertechnischen Anforderungen. Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit einer Projektidee wird daher dringend empfohlen.

Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER-Aktionsgruppe (LAG). Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet am 11. April 2011 statt. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 1. März 2011 unbedingt über die jeweilige Gemeinde – auch hier ist eine vorherige Absprache sinnvoll – bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Fragen rund um LEADER beantwortet die LEADER-Geschäftsstelle im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach. Kontakt: Annette Fitz, Tel. 06261/84-1381, E-Mail: annette.fitz@neckar-odenwald-kreis.de oder Karin Brell, Tel. 06261/84-1385, E-Mail: karin.brell@neckar-odenwald-kreis.de

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