„Durch schnelles Handeln der CDU-Fraktion ermöglichte Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) nun amtlich.“ – Entscheidungshoheit zur Genehmigung von Anpflanzungsflächen von Christbaumkulturen liegt bei den Gemeinden
Stuttgart/Neckar-Odenwald-Kreis. Mit der heutigen Änderung des LLG soll die Ausdehnung der Christbaumplantagen im Odenwald in geordnete Bahnen gelenkt werden. Nach vielen Vorortgesprächen und Protesten von Landwirten, Bürgermeistern und Naturschützern reklamieren nun alle politischen Parteien den Erfolg für sich. Dementsprechend erreichte uns folgende Pressemitteilung von MdL Peter Hauk.
„Mit der heute verabschiedeten Änderung des LLG haben wir schnell und unkompliziert auf das in einzelnen Kommunen auftretende Problem zunehmender Christbaumanpflanzungen reagiert und Abhilfe geschaffen. Mit der Änderung können die Gemeinden nun selbst und damit dezentral auf ein mögliches Überhandnehmen der Christbaumkulturen reagieren“, erklärte der Neckar-Odenwälder Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Fraktion Peter Hauk anlässlich der heutigen (24. November) Verabschiedung des Änderungsgesetzes in Stuttgart. Nach dieser Änderung können die Gemeinden künftig durch eigene Satzungen Weihnachtsbaumkulturen auf ihrer Gemarkung verbieten. Flexibel werde das Ganze dadurch, dass Ausnahmen im Einzelfall auch bei Erlass einer solchen Satzung weiter möglich seien.
Hauks Fraktion hatte den Antrag eingereicht, der bereits im Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedet worden war. „Bereits im Frühjahr habe ich viele Gespräche in dieser Sache geführt und signalisiert, Abhilfe zu schaffen. Während die anderen nur lamentiert haben und untätig blieben, haben wir gehandelt und einen Lösungsweg aufgezeigt“, unterstrich Hauk die Initiative der CDU-Fraktion.
„Es ist zudem festzuhalten, dass nur in wenigen Kommunen im Land Probleme durch die vor einem Jahr verabschiedete Neuregelung des LLG in Form von wachsenden Christbaumkulturen aufgetreten sind. Unser eigentliches Ziel, die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch den Wegfall der Genehmigungspflicht, haben wir erreicht: Wo durch die frühere Rechtslage 4 Behörden eingeschaltet werden mussten, ist heute nur noch die Anzeige der Kulturen notwendig“, so Hauk. So seien im Neckar-Odenwald-Kreis lediglich die Gemeinden Waldbrunn, Limbach und Mudau betroffen. Die jetzt beschlossene Änderung sei hierzu eine Feinjustierung für die dezentrale Problemlösung vor Ort. „Mit einem eigenen Satzungsrecht für Kommunen können diese nun über die Christbaumkulturen entscheiden. Damit wird auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, denn auftauchende Probleme vor Ort, können nun auch wirklich vor Ort gelöst werden“, zeigte sich Hauk erfreut und ergänzte, dass das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bereits angeboten habe, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindetag eine Mustersatzung zu erstellen.