Neckar-Odenwald- und Main-Tauber-Kreis werden bei Sozialausgaben entlastet
Alois Gerig. (Foto: privat)
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag umfangreiche Neuregelungen bei Hartz IV beschlossen. Den nach zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss bewertet der CDU-Bundestagabgeordnete Alois Gerig positiv: „Besonders freut mich, dass bedürftige Kinder und die Kommunen profitieren.“
Zu den beschlossenen Neuregelungen gehört das Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem die Kinder von Hartz-IV-Empfängern, Wohngeldbeziehern und Geringverdienern gezielt unterstützt werden sollen. Mit dem Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann beispielsweise Nachhilfe, das Mittagessen in der Schule, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder der Musikunterricht finanziert werden.
„Kinder aus Familien mit geringem Einkommen dürfen keine schlechteren Bildungschancen haben – deshalb war das Bildungs- und Teilhabepaket für die CDU ein wichtiges Anliegen“, erklärte Alois Gerig. Für das Bildungs- und Teilhabepaket stellt der Bund bis 2013 jährlich 1,6 Mrd. Euro zur Verfügung – die Umsetzung erfolgt durch die Kommunen. Im Neckar-Odenwald-Kreis werden voraussichtlich 2.000 Kinder profitieren, im Main-Tauber-Kreis ca. 1.700.
Dieser Artikel ist mir was wert: [flattr btn=”compact” tle=”Hartz-IV-Reform: Bildungspaket für Kinder” url=”https://www.nokzeit.de/?p=9711“] Die Kommunen sind für Gerig ein weiterer Gewinner der Hartz-IV-Reform: Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden bis 2014 stufenweise von den Kommunen auf den Bund übertragen. Dadurch werden die Kommunen bis 2015 um rund 12 Mrd. Euro entlastet, bis 2020 werden Entlastungen von ca. 52 Mrd. Euro erwartet.
„Die steigenden Sozialausgaben überfordern die Kommunen zunehmend – die Entlastung ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzprobleme der Kommunen in den Griff zu bekommen“, so Alois Gerig. Im Vermittlungsausschuss sei es für die Union nicht leicht gewesen, die Entlastung der Kommunen durchzusetzen. Wie hoch die Entlastungen bei der Grundsicherung im Alter für die Landkreise Main-Tauber und Neckar-Odenwald ausfallen werden, lässt sich von den Landratsämtern derzeit noch nicht exakt vorhersagen. Im Main-Tauber-Kreis wird bis 2014 eine Entlastung von ungefähr 6 Mio. Euro erwartet, der Neckar-Odenwald-Kreis rechnet im gleichen Zeitraum mit Einsparungen in Höhe von ca. 10 Mio. Euro.
Mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat besteht nun auch Klarheit über die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt der Regelsatz um fünf Euro auf 364 Euro monatlich. Mit Beginn des kommenden Jahres erfolgt eine weitere Erhöhung des monatlichen Regelsatzes um drei Euro.
Alois Gerig sieht mit der Neufestsetzung der Regelsätze den Grundgedanken von Hartz IV bestätigt: „Wir wollen Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen und nicht dauerhaft alimentieren.“ Mit der Hartz-IV-Reform habe sich die Politik insgesamt als handlungsfähig erwiesen und den Sozialstaat gestärkt.