Buchen. (svb) Im Rahmen eines Vororttermins konnten sich die Mitglieder des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt über das neu eröffnete Bistro und das geplante Technikgebäude der Offroadcompanie Odenwald in Götzingen informieren. Anschließend wurden die Räte auf der Kläranlage Eberstadt über das Modellvorhaben „Feinfiltrationsversuch“ in Kenntnis gesetzt. Dort zeichnet sich schon jetzt ab, dass auf Grund der neu eingesetzten, innovativen und auch die Energieeffizienz verbessernden Verfahrenstechnik wohl auf eine aufwendige bauliche Erweiterung der Kläranlage verzichtet werden kann.
Zur Beratung der umfangreichen Tagesordnung kam das Gremium anschließend im Rathaus des Stadtteils Eberstadt zusammen. Dort wurde über die Auftragsvergabe der Photovoltaikanlage für das Dach der im Bau befindlichen Stadthalle Buchen entschieden. Es wurden Poly-Module ausgewählt, da hier die beste Wirtschaftlichkeit erzielt wird. Mit der Installation dieser Anlage werden die für das Bauvorhaben vorgegebenen Kennwerte der Energieeinsparverordnung deutlich übertroffen und die Energiebilanz des Gebäudes erheblich verbessert. Die Anlage ist darauf ausgelegt, den erzeugten Strom sowohl an das öffentliche Netz abzugeben und diesen, ja nach Wirtschaftlichkeit, auch selbst ins Gebäudenetz einzuspeisen. Die Firma Genzwürker, Osterburken-Schlierstadt, wird die Anlage zum Preis von 117.880,71 € liefern und montieren. Im Vorfeld waren die technischen Randbedingungen hinsichtlich Dachlasten und Lastabtragung intensiv abgeklärt worden.
Für Ärger bei Anwohnern hat in der Vergangenheit die außerhalb der zugelassenen Zeiten erfolgte Belieferung des Netto-Marktes in der Hollergasse gesorgt. In der ursprünglichen Baugenehmigung von 1999 war als Nebenbestimmung die Belieferungszeit von 7 bis 19 Uhr festgelegt worden. Von diesen Zeiten wurde, so die Beschwerden der Anwohner, vielfach abgewichen. Teilweise erfolgten Anlieferungen in den frühen Morgenstunden. Zwischenzeitlich wurde nun ein Bauantrag des Eigentümers vorgelegt, der eine Änderung der Belieferungszeiten von seither 7 bis 19 Uhr auf 6 bis 22 Uhr beantragt.
Deshalb musste der Antragsteller auch eine Geräuschimmissionsprognose nach TA-Lärm vorgelegen. Die danach zu erwartenden Geräuschemissionen führen zu keiner Überschreitung des zulässigen Maximalpegels. Im Rahmen der durchgeführten Nachbarbeteiligung ist seitens der Nachbarn kritisch auf die vielfache Nichteinhaltung der seitherigen Anlieferungsregelungen hingewiesen worden. Eine Anwohnerin berichtete im Rahmen der Sitzung ausführlich von den in der Vergangenheit gemachten Beobachtungen und Ärgernissen. Sie habe nichts gegen den Markt, appelliere allerdings eindringlich auf die unbedingte Einhaltung der neu beantragten Zeiträume. Seitens des Fachbereichs Gewerbeaufsicht des Landratsamtes und der Stadtverwaltung wurde empfohlen, den Änderungsantrag auf Basis der eingereichten Unterlagen zu genehmigen Damit Beeinträchtigungen im Nachbarbereich des Netto-Marktes vermieden werden, wird aber ebenso auch eine strikte Einhaltung des festgelegten Zeitrahmens verlangt. Bei einer Gegenstimme stimmte der Ausschuss für Technik und Umwelt der beantragten Änderung der Belieferungszeiten für den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr zu.
Sodann beschäftigte die Dachsanierung der Karl-Trunzer-Schule den Ausschuss. Beigeordneter Dr. Wolfgang Hauck rief nochmals die Geschehnisse seit der erfolgten Flachdachsanierung an der Karl-Trunzer-Schule in Buchen in Erinnerung. Ein Wassereinschluss aus dem Altdach war im vergangenen Jahr unverhofft ins Gebäudeinnere gelangt und hatte für erhebliche Probleme gesorgt. Die Ursachensuche, hier wurde der Abschlussbericht des beauftragten Gutachters vorgestellt, und die getroffenen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels waren letztlich erfolgreich. Nach dem Abschluss des Beobachtungszeitraums, der die Dichtigkeit des Daches bestätigt habe, konnte das Projekt nun abgeschlossen werden.
Für zwei „Spielotheken“ mit einer Gesamtfläche von circa 200 m² und insgesamt 16 Geldspielgeräten sowie eines Bistros mit Billardtischen und Dart-Spielgeräten im ersten Obergeschoss des Penny-Markts, Hettinger Straße, wurde eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung beantragt. Da diese laut dem dortigen Bebauungsplan nicht zulässig sind, wurde das gemeindliche Einvernehmen für diese Pläne einstimmig versagt.