(Symbolbild – Pixabay)
Niederlassung im Neckar-Odenwald-Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Bis zu 105.000 Euro bei der Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis und bis zu 145.000 Euro bei der Neugründung oder Übernahme einer ärztlichen Kooperation (beispielsweise im Sinne eines medizinischen Versorgungszentrums oder einer Berufsausübungsgemeinschaft) können Ärztinnen und Ärzte im Neckar-Odenwald-Kreis an Förderungen bekommen, wenn sie sich hier niederlassen. Die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis unterstützt gerne bei der Suche und Auswahl der richtigen Fördermöglichkeiten und Niederlassungsoptionen.
Für das Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können aktuell folgende Facharztrichtungen gefördert werden: Hausärzte bei einer Niederlassung in Adelsheim, Hardheim, Waldbrunn und Zwingenberg sowie HNO-Ärzte und Nervenärzte bei einer Niederlassung im gesamten Kreisgebiet. Hier ist eine Förderung von bis zu 80.000 Euro bei der Neugründung oder Übernahme einer Einzelpraxis und bis zu 120.000 Euro bei der Neugründung oder Übernahme einer ärztlichen Kooperation möglich. Für die Errichtung einer Zweigpraxis oder Nebenbetriebsstätte sind bis zu 40.000 Euro möglich, sowie bis zu 2.000 Euro monatlich bei einer Anstellung von Ärztinnen und Ärzten. Für jede Facharztrichtung ist aktuell eine förderfähige Stelle ausgeschrieben. Weitere Informationen gibt es auf der Website der KVBW.
Bei dem Förderprogramm „Landärzte“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wird unterschieden in akute und perspektivische Fördergebiete. Eine Hausärztin oder Hausarzt kann in einem akuten Fördergebiet bis zu 25.000 Euro Grundförderung bekommen. Akute Fördergemeinden sind aktuell: Adelsheim, Aglasterhausen, Binau, Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Höpfingen, Neckargerach, Obrigheim, Ravenstein, Zwingenberg.
In einem perspektivischen Fördergebiet ist eine Förderung von bis zu 15.000 Euro möglich. Aktuell ausgewiesene perspektivische Fördergemeinden sind: Billigheim, Haßmersheim, Limbach, Mosbach, Mudau, Neckarzimmern, Neunkirchen, Osterburken, Schefflenz, Schwarzach, Seckach, Waldbrunn und Walldürn. Ergänzend kann die Grundförderung bei akuten und perspektivischen Fördergemeinden durch eine Aufstockung um bis zu 5.000 Euro je Förderantrag erhöht werden, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller von dritter Seite eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit erhält. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
Mit dem Medizin(er)-Netzwerk „Wir für Medizin(er)“ unterstützt der Neckar-Odenwald-Kreis unteranderem junge Medizinerinnen und Mediziner bei der Niederlassung oder Suche nach Anstellungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, geeigneten Praxis-Partnern und -Räumen, Wohnmöglichkeiten und z.B. KiTa-Plätzen. Eine Kontaktaufnahme ist unter netzwerk@gesundheit-nok.de möglich. Interessierte können sich außerdem bei dem Medizin(er)-Netzwerk unter www.gesundheit-nok.de/login anmelden.