18.01.10
Amnestieregelung abgelaufen – Landrat Dr. Brötel mit positivem Fazit zur Waffenabgabe
Neckar-Odenwald-Kreis. (sch) Selten zuvor hat ein Ereignis landesweit so weitreichende Konsequenzen nach sich gezogen wie der schreckliche Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März 2009. In der gesamten Bundesrepublik ist seitdem eine heftige politische Diskussion um das Waffenrecht entbrannt. Der Bundesgesetzgeber hat indes umgehend reagiert und das Waffenrecht verschärft. Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht vor allem die verstärkte Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Munition. Jeder Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen muss nun ohne behördliche Aufforderung die sichere Waffenaufbewahrung nachweisen. Für die Besitzer von Erbwaffen kommt neben dem Aufbewahrungsnachweis noch die Verpflichtung zur Blockierung der geerbten Schusswaffen hinzu. Außerdem wurde eine Amnestieregelung eingeführt, wonach Besitzer illegaler Waffen diese bis zum 31. Dezember 2009 straffrei abgeben konnten.
Die untere Waffenbehörde des Landratsamtes hatte nach Änderung des Waffengesetzes alle 2.147 Waffenbesitzer, die in den Zuständigkeitsbereich des Neckar-Odenwald-Kreises fallen, angeschrieben und einen Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung gefordert. Nach Auslaufen der Amnestieregelung zieht Landrat Dr. Brötel jetzt ein rundum positives Fazit dieser Aktion.
Erfreulicherweise haben sich 88 % der Angeschriebenen binnen kurzer Zeit zurückgemeldet. 75 % der zurückgemeldeten Waffenbesitzer konnten eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nachweisen. Bei ca. 25 % ist hingegen noch eine Nachbesserung erforderlich. 572 Kurz- und Langwaffen – überwiegend Kleinkaliber- und Luftdruckwaffen – wurden zur Verschrottung abgegeben, davon 47 „illegale“, die unter die Amnestieregelung fielen. Auch 170 kg Munition wurden zwischenzeitlich entsorgt. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis“, freut sich der Landrat, der sich sicher ist, dass darüber hinaus bei allen Waffenbesitzern eine weitere deutliche Sensibilisierung im Umgang mit Waffen und Munition zu verzeichnen ist.
Ein besonderes Augenmerk hat die untere Waffenbehörde auf die Erbwaffenbesitzer gerichtet. 65 % aller zurückgemeldeten Erbwaffenbesitzer haben sich inzwischen durch Verkauf oder Verschrottung von ihren Waffen getrennt. „Viele haben einfach auch die Kosten für einen zugelassenen Waffenschrank und für die Blockierung gescheut“, erläutert der zuständige Teamleiter der unteren Waffenbehörde Gerhard Böhm.
Noch kann aber nicht Vollzug der gesamten Aktion gemeldet werden. Vorrangig sind jetzt nämlich die Nachweisbelege der rund 1.900 Rückmeldungen auf ihre „Brauchbarkeit“ hin zu prüfen. Alle Waffenbesitzer, die sich immer noch nicht gemeldet haben, erhalten zudem eine letzte Fristsetzung. Darüber hinaus wird es weitere Vorortkontrollen geben. Landrat Dr. Brötel bedankt sich aber schon jetzt bei allen Waffenbesitzern für ihr Verständnis: „Die Nachweisaktion wurde von der großen Mehrzahl der Waffenbesitzer bereitwillig und im positiven Sinne mitgetragen.“ Der Landrat weist außerdem darauf hin, dass nicht benötigte Waffen immer noch abgegeben werden können. Die untere Waffenbehörde des Landkreises sowie die Polizeidienststellen nehmen sie weiterhin kostenlos zur Verschrottung entgegen.