
(pm) Die Entwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus hat die baden- württembergische Landesregierung dazu veranlasst ab Dienstag, 17. März 2020 den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb an Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege auszusetzen (NZ berichtete). Die Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 (Ende der Osterferien).
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen Walldürn, Altheim und Rippberg und der Klassenstufen 5 und
6 der Auerberg-Werkrealschule sowie Konrad-von-Dürn-Realschule ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich nach der Vorgabe des Landes Baden-Württemberg auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder obliegt der Schulleitung.
Die bisher gebuchte städtische Nachmittagsbetreuung erstreckt sich ebenfalls nur auf die genannten Notfälle. Für die städtische Musikschule wird der Betrieb bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, eingestellt.
Die Stadt Walldürn wird zusammen mit den Trägern der Kindergärten
die Notfallbetreuung gewährleisten, die sich auf den Zeitraum der bisherigen Betreuungszeit der Kinder erstreckt. Die Einteilung der Kinder obliegt der Stadt Walldürn in Absprache mit den kirchlichen Kindergartenträgern.
Grundvoraussetzung für die Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Kinder, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Stadt Walldürn hat auf ihrer Internetseite unter www.wallduern.de die entsprechenden Informationen zusammengestellt. Ebenso haben Erziehungsberechtigte seit Samstag dort die Möglichkeit, mittels eines Online- Formulars ihren Betreuungsbedarf zur Prüfung anzumelden.