Mit gültigem Reisepass in den Urlaub

(Symbolbild – WebAndi/Pixabay)
Mosbach. Das Coronavirus hat sich weltweit ausgebreitet. Reise- und Urlaubsmöglichkeiten wurden massiv eingeschränkt und werden inzwischen Schritt für Schritt wieder erweitert.

Die Passbehörde der Stadt Mosbach empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern wegen der in Kürze beginnenden Ferienzeit die Gültigkeit Ihrer Pass- bzw. Ausweisdokumente zu überprüfen, um unliebsame Überraschungen bei einem Grenzübertritt ins Ausland zu umgehen.

Für Amerikareisende gilt die Besonderheit, dass für eine Einreise in die Vereinigten Staaten ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich ist, vorläufige Reisepässe werden nicht mehr anerkannt. Auch für Kinder ist es erforderlich für die USA einen Reisepass zu beantragen.

Ansonsten benötigen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass. Dieser muss von Geburt an mit einem Lichtbild versehen sein. Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei ca. 3 Wochen, es wird daher auf eine rechtzeitige Antragstellung hingewiesen.

Pass- bzw. Personalausweisanträge können aktuell im Rathaus, Verwaltungsbau oder in den zuständigen Verwaltungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Die Grenzbehörden können in Ausnahmefällen auch Passersatzpapiere mit den Bezeichnungen Reiseausweis als Passersatz bzw. Notreiseausweis ausstellen.

Hierbei handelt es sich um amtliche Dokumente, sog. Passersatzpapiere, die eine Ausreise aus Deutschland und die anschließende Wiedereinreise ermöglichen. Sie sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass gleichzusetzen, der in der Regel von der zuständigen Pass- und Meldebehörde bzw. Auslandsvertretung auch kurzfristig ausgestellt werden kann.

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