„EU-Richtlinie verheerend für die Pflege“

Zugang zur Pflegeausbildung erst nach 12 Schuljahren?

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) „Dieses Gesetz wird den ohnehin schon großen Fachkräftemangel noch immens verstärken“, kritisiert AWO-Geschäftsführer Peter Maurus die geplante EU-Richtlinie zur Pflegeausbildung, die im Januar in der EU Generaldirektion Binnenmarkt beraten wurde. „Die AWO appelliert an alle Verantwortlichen, hier mit allen Mitteln einzugreifen und die Europäische Kommission dazu zu bewegen, die besondere Situation in der Pflegeausbildung in Deutschland bei der Beratung der Richtlinie zu berücksichtigen, eine Ausnahmeregelung für die Bundesrepublik zu treffen oder zumindest ausreichende Übergangsfristen für die Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten“, fordert er. Die geplante Richtlinie soll noch 2012 beschlossen werden.


Zum Hintergrund: Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sieht neben weiteren Änderungen vor, die für die Krankenpflegeausbildung erforderliche Schulbildung auf zwölf Jahre festzulegen. Die Verabschiedung dieser Richtlinie hätte für die Bundesrepublik verheerende Folgen für das Arbeitsfeld der Kranken- und Altenpflege in Deutschland. Junge Menschen mit Realschulabschluss oder Hauptschule plus abgeschlossene Pflegehelferausbildung, die heute in die Pflege- und Altenpflegeausbildung gehen können, würden zukünftig ausgeschlossen. Die EU-Kommission begründet die Erneuerung der Richtlinie mit dem Mangel an Arbeitskräften. „Umso unverständlicher sind die wesentlich erhöhten Zugangsbedingungen“, so Peter Maurus. „Mit dieser Regelung müssten wir um Nachwuchs in unseren Einrichtungen der Pflege fürchten. Das kann so nicht gewollt sein.“ Die AWO Neckar-Odenwald unterhält eine kreisweit tätige Sozialstation, zwei Wohn- und Pflegezentren in Osterburken und Walldürn und fünf Senioren-Wohnanlagen. Hier arbeiten derzeit 78 Pflege- und Pflegehilfskräfte, 9 Auszubildende in der Pflege und 3 Praktikanten.


Da keine entsprechenden Voraussagen für das Bundesgebiet vorliegen, hat die Gewerkschaft ver.di eine Studie des Landes NRW hochgerechnet, die als repräsentativ bezeichnet wird. Da heißt es zu den Folgen der Berufsanerkennungsrichtlinie: „Mit einer solchen Vorgabe würde man etwa 45 Prozent der heutigen Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege von der Ausbildung ausschließen. In der Altenpflegeausbildung wären es sogar 85 Prozent.“

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