Anwohner haben kein Verständnis

Ausbau der Kreisstraße zwischen Schloßau und Waldauerbach ist seit vielen Jahren Wunsch der Gemeinde Mudau. (Foto: Liane Merkle) 

Kritik in der Bürgerfragestunde – Forstbewirtschaftung – Neue Christbaum-Plantage bewilligt

Mudau.  (lm) Nach Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben kann die Gemeinde Mudau im Jahr 2021 aufgrund der steigenden Fichtenpreise bereits mit einem Plus von 60.000 Euro rechnen und im kommenden Jahr mit einem Plus von mindestens 34.000 Euro. Dies ergaben die Planzahlen für den Bewirtschaftungsplan 2022 durch die Fortbetriebsverwaltung Walldürn im Rahmen der jüngsten öffentlichen Sitzung des Mudauer Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses.

Wie Oberforstrat Patrick Halbauer von der Forstbetriebsleitung Walldürn mitteilte, würden bei einem Hiebssatz von 2.700 je EFm Gesamterträge von 178.670 Euro bei Aufwendungen in Höhe von 144.670 Euro erwartet. Die Fichte sei mit 50 Prozent noch immer dominierend im Gemeindewald, Laubhölzer seien zu 25 Prozent vorhanden. Man müsse noch einige Energie in den Waldumbau stecken, erläuterte Oberforstrat Halbauer weiter.

Dazu empfiehlt er eine Erhöhung des Hiebsatzes auf 7,4 Festmeter pro Jahr und den aktiven Umbau der nadelholzgepflegten Monokulturen in eine Mischung von drei bis vier Baumarten mit Fokus auf Eiche und Buche, aber u.a. auch Linde und Roterle.

„Der Ausbau der Kreisstraße zwischen Schloßau und Waldauerbach ist schon seit vielen Jahren der Wunsch der Gemeinde Mudau“, sagte Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger und gab dadurch auch gleichzeitig der Hoffnung auf baldigen Beginn Ausdruck. Als Grund der gesamten Maßnahme nannte er den schlechten Zustand der Straße und die geringe Fahrbahnbreite, die immer wieder für gefährliche Situationen beim Begegnungsverkehr sorgt.

Hinzu komme noch, dass dieser Straßenabschnitt ein wichtiges Teilstück des beliebten Gemeinderundweges für Radfahrer darstellt und gerade für Radfahrer ein erhöhtes Risiko darstelle. Hoffnung macht auch der Haushaltsentwurf 2022 des Landkreises als Straßeneigner, in dem erste Ausführungskosten für den Ausbau der K 3969 auf ca. 820 Metern (inkl. begleitenden Radweges, 2,50 Meter breit) enthalten sind. Marco Schölch vom Straßenbauamt stellte die Planung vor, bei der die Straße um rd. einen Meter verbreitert werden soll.

Ein Fragezeichen für die gesamte Maßnahme steht allerdings im Punkt „erforderlicher Grunderwerb für die benötigten Flächen“ und „ökologische Ausgleichsleistungen für die Eingriffe im Zuge des Ausbaus“. Die veranschlagten Kosten belaufen sich derzeit auf ca, 1,2 Mio. Euro zzgl. Rd. 300.000 Euro für den Radweg, wobei die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht eingerechnet ist. Ein Förderantrag sei bereits gestellt. Der Gemeinderat gab den vorgestellten Planungen seine Zustimmung.

„Das Flurneuordnungsverfahren Scheidental neigt sich in der Planungsphase seinem Ende zu. Die letzten Maßnahmen werden derzeit umgesetzt mit dem Klingenweg“, betonte Bürgermeister Rippberger. Weiter wies er darauf hin, dass sich aus diesem Grund der Ortsteil Reisenbach mit den Grundstückseigentümern bereits im Jahr 2017 entschlossen habe, in der Nachfolge von Scheidental ebenso ein Flurneuordnungsverfahren für Reisenbach anzugehen und den Fachdienst Flurneuordnung um Infos zu bitten.

Inzwischen seien etliche Info-Veranstaltungen, Gespräche und Fachsitzungen sowie Anhörungen von Behörden und Verbänden durchgeführt und mit Beschluss vom 20. August 2018 sei das Flurneuordnungsverfahren Reisenbach schließlich vom Landesamt zur Flurneuordnung angeordnet worden. Zum Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft hatte man Matthias Rechner als Ortsvorsteher von Reisenbach und zu seinem Vertreter Markus Rechner gewählt.

Die Flurneuordnungsbehörde mit dem Leitenden Ingenieur Martin Sens und Jörg Kromer als ausführenden Ingenieur informierten den Gemeinderat über den Stand der Dinge und die Planungen: Man habe inkl. LEADER bereits 75 Prozent Verfahrenszuschuss erreicht, und wird sich bei ökologischem Mehrwert bis auf 85 Prozent steigern können.

Man habe für Wegebau 1,725 Mio. Euro, für Wasserbau 1.000 Euro, Bodenverbesserung 12.000 Euro, Landschaftspflege 70.000 Euro, Ordnung und Gestaltung 15.000 Euro, Bodenordnung 150.000 Euro, Verwaltungsausgaben TG 25.000 Euro und Umlage VTG 302.0000 Euro, also gesamt 2,3 Mio. Euro Ausführungskosten veranschlagt bei einem Eigenanteil von 345.000 Euro. Es geht um 856 Hektar Fläche, wobei rd. 400 Hektar Wald in Besitz der Leininger sind, die sich finanziell nicht beteiligen wollen. Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Nachdem man dem durch Christoph Müller vorgestellten Winterdienstplan, der die Gemeindeverbindungsstraßen wie schon seit mehreren Jahren ausschließt, seine Zustimmung gegeben hatte, befasste man sich mit dem Antrag der Baumschule Bopp auf weitere Anlegungen von Weihnachtsbaumkulturen und Kulturen für die Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig auf insgesamt fünf weiteren Grundstücken wobei vier der genannten Flächen erheblich in das Landschaftsbild eingreifen würden, weshalb das Gremium das Einverständnis versagte.

In der Bürgerfragestunde hatte der letzte Tagesordnungspunkt einige Kritik gefunden. Die Anwohner hatten kein Verständnis, dass ein Verfahren weitergeführt wird, obwohl die Einsprüche des letzten Bürgereinspruchs noch nicht geklärt seien. Man wolle die bestehende Minigolfanlage nicht boykottieren, nur die Außenbewirtschaftung in engeren Grenzen halten und erreichen, dass der Anbau zurückgebaut wird.

Da die Gemeinde keine Finanzen für Spielplätze übrig habe, verstehe man nicht, dass eine Kioskneubau geplant sei, der nur von wenigen Bürgern genutzt werde. Die Bürger versprachen, sich auch gegen weitere Bebauungspläne im Weller auszusprechen. Bürgermeister Dr. Rippberger ging auf das Statement nicht ein.

Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, damit die Nutzung der beliebten Freizeitanlage im Bereich des Mudauer Bebauungsplanes „Weller II“ auch weiterhin fortbestehen könne und eine Baugenehmigung die bereits getätigten baulichen Veränderungen nachträglich legalisiere, werde die Änderung des Bebauungsplanes „Weller II“ im Bereich der Freizeit/Minigolfanlage erforderlich.

Gemeinderat Andreas Schölch mahnte an, dass dies nicht einfach werde, weil das Gelände im Naturschutzgebiet, im FFH-Gebiet und im Wasserschutzgebiet liege. Die Bürger wollten nur den Status Quo von 2019 wieder herstellen. Im Vorfeld sollte man auch klären, was die Planungsleistungen kosten würden.

Doch die Gemeindeverwaltung bestand darauf, dass durch eine Änderung des Bebauungsplans zuerst erfolgen müsse, um den Bestand genehmigt zu bekommen. In diesem öffentlichen Verfahren könne jeder Anwohner und jede Behörde die jeweiligen Einwände vorbringen.

Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat mehrheitlich diese Änderung und beauftragte das Ing.-Büro für Kommunalplanung für die städtebaulichen Planungsleistungen und das Büro für Umweltplanung Walter Simon für artenschutzrechtliche und grünordnerische Planungsleistungen. Anna-Lena Friedel stellt abschließend diverse Bauanträge vor.

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