Augen auf und Zivilcourage zeigen

(Grafik: pm)

Zivilcouragepreis ausgeschrieben

Mosbach. (pm) Augen auf und Zivilcourage zeigen – dafür sollen mutige Menschen belohnt werden. Die Kommunale Kriminalprävention und der Förderverein “Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis” schreiben daher erneut den Zivilcouragepreis Neckar-Odenwald-Kreis aus.

Landrat und 1. Vorsitzender des Vereins Dr. Achim Brötel verdeutlicht mit seinem Statement “Zivilcourage ist die Stimme der Vernunft und bedeutet, den Mut zu haben, für das einzustehen, was richtig ist, auch wenn andere schweigen” wie wichtig Zivilcourage in unserer Gesellschaft ist.

Obwohl der Neckar-Odenwald-Kreis zu den sichersten Landkreisen in ganz Baden-Württemberg zählt, passiert auch hier immer noch genug. Mit der so wichtigen Auszeichnung sollen daher die Personen belohnt werden, die im richtigen Moment das Richtige taten.

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Ausgezeichnet werden Personen, die im Jahr 2023 anderen Menschen in einer Notsituation im Neckar-Odenwald-Kreis beigestanden oder geholfen haben. Vorschläge für mutige Helferinnen und Helfer können ab sofort bei der Geschäftsstelle des Vereins “Sicherer Neckar-Odenwald-Kreis” per Post oder per E-Mail (Adresse: Odenwaldstraße 22 in 74821 Mosbach bzw. Mail: heilbronn.pp.praevention.mos@polizei.bwl.de) eingereicht werden.

Neben dem Vor- und Zunamen mit Adresse der vorzuschlagenden Personen muss auch eine schriftliche Begründung für die Auszeichnung beigefügt werden. Beschäftigte von Behörden und Organisationen mit staatlichen Sicherheitsaufgaben sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Einsendeschluss ist der 31. März 2024.

Auf die Preisträgerinnen und Preisträger warten Gutscheine und Sachpreise. Zudem lobt der Rotary Club Neckar-Odenwald-Kreis einen Sonderpreis für junge Menschen “Jung und couragiert” aus.

Weitere Informationen zum Zivilcouragepreis 2023 sind dem Bewerbungsflyer zu entnehmen. Dieser kann auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.neckar-odenwald-kreis.de heruntergeladen werden und liegen beim Polizeirevier Mosbach und Buchen, sowie im Landratsamt zur Mitnahme aus.

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