Biber siedelt in Seckach

(Foto: Liane Merkle)

„Bibertourismus“ ist nicht erwünscht!

Seckach.  (lm) Er galt aufgrund seiner starken Bejagung in Deutschland im 19. Jahrhundert als fast ausgerottet. Die Rede ist hier vom Biber, dessen Art sich heute als streng geschütztes Tier durch besondere Schutz- und Auswilderungsmaßnahmen im Bestand merkbar erholt hat.

Während in Bayern die zahlenmäßig größte Population zu verzeichnen ist, ist der Biber nun auch im Odenwald wieder heimisch geworden. Seit einiger Zeit auch in Seckach, wo er sich im Bereich der Uferstraße in der Ortsmitte in der Zentralgemeinde bereits einen Lebensraum verschafft hat, teilte uns Bürgermeister Thomas Ludwig mit.

Zur Freude von Naturschützern aber auch manchmal zum Leidwesen betroffenen Grundstücksnutzer erkennt der unkundige Beobachter das Vorhandensein eines Bibers an den Bissspuren bestimmter Bäume am Bachufer oder an einem kunstvoll gefertigten Staudamm im Flusslauf.

Bereits nach der Entdeckung der ersten Spuren am Gehölz hatte die Gemeindeverwaltung sofort den Biberbeauftragten im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, Joachim Bernhardt, informiert und so konnte kurzfristig zusammen mit Bürgermeister Thomas Ludwig ein Vor-Ort-Termin stattfinden.

Wie der Biberbeauftragte rklärt, ist der Biber das größte europäische Nagetier und hat im Bereich der Uferstraße bereits einen Damm errichtet. Um hierfür Baumaterial zu bekommen, fällt er mit seinen scharfen Schneidezähnen Bäume und sonstiges Gehölz, zerlegt alles in kleinere Teile und transportiert das Material an seine Dammbaustelle.

Ein Teil der Äste wird von ihm kleingemacht und in seinen unterirdischen Bau gebracht, denn sie sind Teil seiner Winternahrung und bleiben dort frisch. Abgenagt wird nur die zarte Rinde. Holz oder gar Fische, Muscheln oder Fleisch, wird nicht gefressen. „Der Biber ist ein reiner Vegetarier“, betont Joachim Bernhardt.

Der Biberdamm staut das Gewässer auf. Dieser Einstau bietet dem Biber Schutz, aber auch der Transport von Materialien und seine Erkundungstouren den Bach hinauf und hinunter seien im Wasser leichter zu bewältigen. Die dämmerungs- und nachtaktiven Biber legen in ihrem Revier oft gleich mehrere Wohnbaue an, die aus zahlreichen Gängen und einer Wohnhöhle bestehen, deren Eingang unter der Wasseroberfläche liegt oder als Erdbau am Gewässerufer angelegt wird.

Ob der Biber dauerhaft in Seckach bleibt, könne nicht gesagt werden. „Manchmal ist er so schnell wieder weg, wie er gekommen ist“. Das hänge vom Nahrungs- und Wasserangebot ab, aber auch davon, ob gröbere Störungen durch Menschen, oft mit Hunden, einsetzen, was leider häufiger der Fall sei. Diese Art von „Bibertourismus“ ist nicht erwünscht! Es gefällt den Tieren nicht, wenn am Damm oder auf sonstigen Bibereinrichtungen herumgetrampelt wird; dann wandern sie ab, betonte der Bevollmächtigte weiter.

Dass Biber Bäume benagen, ist keine Boshaftigkeit, sondern sie machen das, um an ihre Nahrung und das Baumaterial zu gelangen. Bäume, die angenagt bzw. gefällt wurden, sollte man deshalb liegen lassen, oder noch besser, in die Nähe des Gewässers bringen, zumindest Teile der Krone. Wenn aber alles vom Menschen sofort weggeschafft wird, fällt der Biber erneut Bäume, da man ihm ja seine Nahrung entzogen hat.

Für den Menschen nicht sofort erkennbar sei es eine Tatsache, dass in Folge einer Biberansiedlung die Natur im und am Gewässer stets deutlich bereichert wird. So finden sich dort gerne größere Vögel wie Enten oder der Eisvogel ein und Angler freuen sich über neue Fischarten. Aber auch die Welt der Insekten werde aufgewertet und es wachsen neue Pflanzenarten.

Eigentümer von Grundstücken mit Bäumen, Sträuchern etc. am Gewässer mit Biberbesatz, sollten ihre Areale unbedingt laufend auf Nageschäden kontrollieren, auch wenn das Grundstück eingezäunt ist. Pflanzen die man erhalten möchte, sollten mit einem Drahtgitter wie z.B. Hasendraht, oder wenn Draht nicht zur Hand ist, auch mit einem Einband aus mehrlagiger Plastikfolie eingepackt werden; die Höhe sollte mindestens 80 cm vom Boden aus betragen. Der Landkreis stellt auf Wunsch kostenlos Drahtmaterial für die Prävention vor Nageschäden zur Verfügung.

Bei Bedarf wird um Kontaktaufnahme mit dem ehrenamtlichen Biberberater Joachim Bernhardt gebeten, Mail: joachim.bernhardt@neckar-odenwald-kreis.de oder jobernhardt@web.de, Telefon (0 62 81) 55 71 17. Bereits aufgetretene Schäden an Bäumen etc. werden aber entsprechend der Rechtslage in keinem Fall ersetzt. Abschließend weist Bernhardt ausdrücklich darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Tierart ist. Aktionen, die sich gegen dieses Tier oder auch gegen seine Bauwerke wie Dämme oder Baue richten, seien strengstens verboten. Sie werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt. Es sei also verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten, zu töten oder seine Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören, ihn in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen oder in Gewahrsam zu haben sowie ihn zu be- oder zu verarbeiten.

Ausnahmen von diesen Schutzbestimmungen können von den Behörden nur im Einzelfall zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden zugelassen werden. WICHTIG: das europäische und das nationale Naturschutzrecht sieht keinen Anspruch auf Entschädigung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten für durch Biber verursachte Schäden vor.

Auch gegen den Gewässerunterhaltspflichtigen würden nur dann Schadensersatzansprüche bestehen, wenn diesem ein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden könne.

Umwelt

Von Interesse