Bundesnotbremse gilt ab Samstag

(Foto: pm)

Einzelhandel kann Click & Meet anbieten – Auswirkung auch auf nächtliche Ausgangsbeschränkung

Mosbach.  (pm) Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am Freitag ist die so genannte „Bundesnotbremse“ dann in Kraft getreten. Zentraler Inhalt des Gesetzes sind bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, falls ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet.

Relevant dafür sind jetzt die Inzidenzzahlen des Robert Koch-Instituts, die regelmäßig unter www.rki.de auf dem COVID-19-Dashboard veröffentlicht werden. Für den Neckar-Odenwald-Kreis wurde die Inzidenz dort zuletzt mit 142,0 angegeben. Entsprechend gelten für den Kreis unter anderem folgende Regelungen ab Samstag, 24. April:
– Private Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
– Die Ausgangsbeschränkung gilt, nachdem das Land Baden-Württemberg angekündigt hat, seine bislang noch strengere Regelung aufheben zu wollen, nicht mehr ab 21.00 Uhr, sondern erst von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens. Nächtliches Joggen und Spazierengehen bleibt zudem bis 24.00 Uhr erlaubt.
– Der Wechselunterricht an Schulen und die Regelbetreuung in Kindertagesstätten ist zulässig. Ab einem Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist der Präsenzunterricht und die Regelbetreuung in Kindertagesstätten allerdings insgesamt untersagt. Ausnahmen können zum Beispiel für Abschlussklassen durch die zuständige Behörde zugelassen werden.
– Für den Einzelhandel ist die Öffnung für einzelne Kunden nach Terminbuchung (Click & Meet) zulässig. Das wird deshalb möglich, weil der Neckar-Odenwald-Kreis am Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von nur 142 hatte. Für Click & Meet muss der Kunde allerdings einen höchstens 24 Stunden alten negativen Test vorweisen und der Betreiber muss die Kontaktdaten des Kunden aufnehmen. Und: Die Regelung gilt nur, solange der Inzidenzwert nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über dem Schwellenwert von 150 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner liegt. Die Landkreisverwaltung weist deshalb explizit darauf hin, dass bei steigenden Inzidenzwerten die Möglichkeit von Click & Meet eventuell schon Mitte nächster Woche wieder entfallen könnte. Die Abholung vorbestellter Waren im Einzelhandel (Click & Collect) bleibt aber auch oberhalb der Inzidenz von 150 zulässig. Es gelten jedoch gewisse Auflagen wie unter anderem das Tragen medizinischer Masken und das Vermeiden von Kundenansammlungen.

Die Regelungen der Bundesnotbreme sind im Detail unter anderem abrufbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982. Das Landratsamt informiert unter www.neckar-odenwald-kreis.de tagesaktuell über die Geltung der Bundesnotbremse.

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