Schifferdorf und Götz von Berlichingen

(Foto: Ministerium)

Zusatzbezeichnungen für Haßmersheim und Neckarzimmern genehmigt

Stuttgart. (pm) Mit Haßmersheim und Neckarzimmern dürfen zwei weitere Gemeinden bzw. Ortsteile im Neckar-Odenwald-Kreis ab 01. Oktober 2023 Zusatzbezeichnungen führen. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort, so Kommunalminister Thomas Strobl (CDU).

Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale können damit besonders hervorgehoben werden. So wurden bereits 2021 entsprechende Bezeichnungen für die Römerstadt Osterburken, die Hochschulstadt Mosbach sowie die Wallfahrtsstadt Walldürn genehmigt.

„Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft.”

Innenminister Strobl freute sich daher sehr, dass am Freitag weitere Gemeinden die Genehmigung für kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen erteilt wurden. So heißt es künftig Schifferdorf Haßmersheim und Neckarzimmern, Sitz Götz von Berlichingens.

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