Containeranlagen für Geflüchtete

(Symbolbild – frankmagdelyns/Pixabay)

Gemeinderat bestimmt Standorte

Limbach. (pm) Die aufgestellten Stühle reichten bei der letzten Sitzung des Limbacher Gemeinderates im Jahr 2023 nicht aus. Über 30 Zuhörerinnen und Zuhörer nahmen an der Sitzung teil.

Der Grund dieser außergewöhnlich hohen Teilnehmerzahl wurde gleich bei Tagesordnungspunkt 1 „Fragen aus der Bevölkerung“, dem ersten von insgesamt 17 Punkten, klar. Die Zuhörerschaft war von der auf der Tagesordnung stehenden Festlegung von Standorten für die Unterbringung von Geflüchteten stark beunruhigt, insbesondere mit dem in Laudenberg zur Auswahl stehenden Platz.

Bürgermeister Thorsten Weber beantwortete die Fragen nach dem Verfahren zur Auswahl von möglichen Standorten („Kriterium im Gemeindeeigentum“), nach der gewählten dezentralen Unterbringung auf mehrere Standorte („bessere Integration in kleineren Einheiten“), nach einem Alternativstandort („wird schon geprüft“) und ging auch auf die Stationen der Flüchtlingsunterbringung von der Landeserstaufnahme über die Landkreise bis zur Anschlussunterbringung in den Kommunen ein.

Weber hob hervor, dass die Anschlussunterbringung eine kommunale Pflichtaufgabe ist und über das Ob nicht entschieden werden kann. Allenfalls über das Wie besteht Handlungsspielraum auf der Gemeindeebene. Und nachdem alle Appelle bei allen möglichen Veranstaltungen etc. nicht dazu führten, dass der Gemeinde ausreichend Wohnungen zur Unterbringung angeboten werden, bleibt zur Erfüllung der Pflicht nur die Unterbringung in Containeranlagen.

Für den Rathauschef keine optimale Lösung, aber derzeit alternativlos. Er ging auch auf die damit verbundenen, hohen Kosten von knapp 900.000 Euro ein, die die Gemeinde und letztlich die Bürgerinnen und Bürger schmerzen werden und die an anderer Stelle mindestens genauso dringend gebraucht würden. „Wir sind sieben Ortsteile. Wenn es uns als Gemeinde gelänge, in jedem Ortsteil eine Wohnung für die Unterbringung anzumieten, wäre der größte Druck erst einmal weg“, so Weber, der ergänzte, „wir können aber niemanden zur Vermietung zwingen“.

Weitere Fragen betrafen konkrete Immobilien, insbesondere Gaststätten, die allerdings aus Sicht der Verwaltung nicht für eine Anschlussunterbringung geeignet sind und für die es, anders als für die angestrebten Containerlösungen, auch keine Fördermöglichkeiten für die Gemeinde gibt. Auch die mangelnden Handlungen der „großen Politik“ bei diesem Thema wurden angesprochen, auf die die Gemeinde aber keinen direkten Einfluss hat.

Gegen den vorgeschlagenen Standort in Laudenberg erhob sich insgesamt Widerspruch. „Leider wird das bei allen vorgeschlagenen Standorten so sein“, zeigte sich Thorsten Weber überzeugt, der darauf verwies, dass sich der Gemeinderat mit diesem Thema schon mehrfach beschäftigt hatte, ohne auf einen breiten gemeinsamen Nenner zu kommen. „Bei einem sind wir uns sicher einig“, schloss er die Fragestunde nach gut 40 Minuten, „wir sollten alles tun, um eine Belegung von Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäusern etc. zu vermeiden“.

Deshalb erneuerte Bürgermeister Thorsten Weber seine dringende Bitte an die gesamte Einwohnerschaft: „Melden Sie uns freien Wohnraum, mit der Gemeinde bekommen Sie eine sichere Mieterin.“

Der Kreis zur Bürgerfragestunde schloss sich im Rahmen der weiteren Tagesordnung, als es um die Festlegung von Standorten für die mögliche Anschlussunterbringung ging.

Bürgermeister Weber wies nochmals auf die Aufrufe zur Bereitstellung von Wohnraum hin und verwies auf seine bisherigen Ausführungen mit Blick auf eine suboptimale Anschlussunterbringung in Containern und die damit verbundenen Kosten. „Wir haben keine Wahl, sondern die Pflichtaufgabe zur Anschlussunterbringung, und so müssen wir nicht nur einen Haushaltsansatz bilden, sondern auch Standorte auswählen, an denen wir solche Anlagen unterbringen können.

Die Anlagen haben unterschiedliche Kapazitäten und wir haben die aus unserer Sicht möglichen, sofort realisierbaren Standorte auf gemeindeeigenen Flächen in der Vorlage aufgeführt. Wir müssen nun die Standorte priorisieren. Mit Blick auf das Ziel der Integration in der Anschlussunterbringung schlagen wir eine dezentrale Unterbringung vor“, führte er weiter aus.

Aus Sicht der Verwaltung sollten zunächst zwei Standorte für eine Anlage mit 12 Modulen, ein Standort mit sechs und einer für drei Module mit einer dann neu geschaffenen Unterbringungskapazität von maximal 55 Personen realisiert werden.

Für die Beschlussfassung stellte Weber den vom Gremium einstimmig angenommenen Antrag auf geheime Abstimmung mittels vorbereiteter Stimmzettel. Aus der jeweils mehrheitlichen Abstimmung ergaben sich folgende priorisierte Standorte: Limbach – Gewerbegebiet Haasenäcker (12er-Anlage); Krumbach – hinter der Halle, (12er-Anlage); Limbach – Laudenberger Straße, (6er-Anlage); Wagenschwend – an der bestehenden Unterkunft (3er-Anlage).

 

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