„Populistischer Wahlkampf“ rund um Windkraft

Die Diskussion um das Thema Windkraft nun wieder in den Kommunalwahlkampf zu transportieren, hält die Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Simone Heitz (B90/Grüne) für rein populistisch. (Foto: pm)

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Am 24. April wird der Kreistag über eine Stellungnahme des Neckar-Odenwald-Kreises zur Fortschreibung des Teilregionalplans Wind entscheiden, darüber haben sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion von B90/Die Grünen in ihrer jüngsten digitalen Fraktionssitzung ausgetauscht. Die Verwaltungsvorlage ist allerdings schon vor der nicht-öffentlichen Beratung im Ausschuss für Wirtschaft- Umwelt und Finanzen öffentlich unter den Kreistagsunterlagen im Bürgerinformationssystem zu finden.

„Was ist das für ein Umgang mit den Ausschussmitgliedern“, echauffiert sich Amelie Pfeiffer, „da kann ich dann ja künftig zuhause bleiben, wenn die Stellungnahme schon fix ist, bevor wir darüber befinden konnten.“ Die grüne Kreistagsfraktion begrüßt, dass der Neckar-Odenwald-Kreis sich ausdrücklich zur besonderen Herausforderung für die Energieversorgung und zum Klimaschutz bekennt.

Fraktionsvorsitzende Simone Heitz hält es auch für legitim, einen monetären Ausgleich für das hohe Engagement des Neckar-Odenwald-Kreises für die gesamte Metropolregion zu fordern. Heitz ist jedoch irritiert ist, weil die
Freien Wählern, CDU und SPD im Regionalverband grüne Vorschläge zu Ausschlusskriterien ablehnten, weil die Kriterien bereits fix seien.

Nun kommen die Freien Wähler (NZ berichtete) und die Landkreisverwaltung mit einer neuen Stellungnahme, und versuchen den Sack wieder aufzuknoten, ärgert sich Heitz.

Weiter erläutert Simone Heitz: „Der Kriterienkatalog ist seit 24.März 2023 öffentlich im Bürgerinformationssystem des VRRN einsehbar, die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum im Herbst 2022 angehört. Just vor den Kommunalwahlen wird das Thema Windenergie nun nochmals hochgekocht.“ Dies verstehen die grünen Kreisrätinnen und Kreisräte einem rein populistischen Wahlkampf geschuldet.

Dabei sei im Vorfeld genug Zeit gewesen, um die nun geforderten Kriterien wie Abstände in die Diskussion zu bringen, betonen die Grünen. Der Regionalverband erstrecke sich über drei Bundesländer, die im Föderalstaat, innerhalb der Rahmengesetzgebung des Bundes, eine eigene Rechtssetzung haben, dies zu beklagen sei albern, so Heitz, als 2. Stellvertretende Vorsitzende des Regionalverbands. Ob mögliche 700 m oder verpflichtende 1.000 m Abstand die Akzeptanz für Windkraft erhöhen kann, sei zu bezweifeln.

„Entweder ist man für Windenergie oder dagegen. Entweder man hat verstanden, dass es sich bei der Klimakrise um eine Menschheitsaufgabe handelt, oder nicht. Und Atomkraft will auch keiner mehr vor der eigenen Haustür haben, geschweige denn den dazugehörenden Atommüll“, kritisiert Simone Heitz die Freien Wählern und die Landkreisverwaltung um Landrat Dr. Achim Brötel.

Jetzt Windenergie als Beschwernis darzustellen statt als regionale Wertschöpfung und dabei auch noch regionale Grünzüge infrage zu stellen, zeige dass die Dringlichkeit des Menschenrechts Klimaschutz noch nicht in den Niederungen der Kommunalpolitik angekommen sei. Sollten örtliche Besonderheiten im Einzelfall in der Fortschreibung unzureichend berücksichtigt gewesen sein, sei es natürlich das Recht und auch die Pflicht der kommunalen Gebietskörperschaften, dies gegenüber dem VRRN deutlich zu machen. Die Grundsatzkriterien, wie Mindestabstände, stünden aber schon seit über einem Jahr fest und wurden von den jetzigen Kritikern mit beschlossen

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