Zweifacher Bankräuber muss “sitzen”

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Verurteilung eines 42-jährigen Mannes durch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach wegen schwerer räuberischen Erpressung und versuchter schweren räuberischen Erpressung

Das Landgericht hält es für erwiesen, dass der 42-jährige Angeklagte am 24. März 2017 die Volksbank-Filiale in Werbach (Main-Tauber-Kreis) maskiert betreten hat. Dort hat er eine geladene Schreckschusspistole auf eine Auszubildene hinter Sicherheitsglas gerichtet und die Herausgabe von Geld gefordert.


Anschließend bedrohte er einen weiteren Bankangestellten, den er in einem Beraterzimmer wahrgenommen hatte ebenfalls mit seiner Schreckschusswaffe, indem er diese auf das Gesicht des Bankangestellten richtete. Aus Sorge vor dem Schusswaffeneinsatz hat die Auszubildende das vorrätige Bargeld in Höhe von 17.135 Euro in Scheinen in der Beutel gelegt und dem Angeklagte übergeben.

Am 23. Juni überfiel der Angeklagte erneut und wiederum maskiert die gleiche Filiale der Volksbank. Erneut hatte er einen geladene Schreckschusspistole bei sich, die er wiederum auf die hinter Sicherheitsglas sitzende Auszubildende richtete und von dieser die Herausgabe von Geld verlangte. Dieses Mal beachtete die junge Frau die Forderung nicht. Gemeinsam mit ihrem Kollegen suchte sie einen besonders gesicherten Schalterraum auf. Da der Kollege bereits die Polizei gerufen hatte, flüchtete der Bankräuber ohne Beute und wurde bald darauf ermittelt und in Untersuchungshaft genommen.

Nun verurteilte die Große Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Alexander Ganter den 42-jährigen Bankräuber wegen schwerer räuberischer Erpressung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die 17.135 Euro wurden eingezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und der Verteidiger eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren beantragt. Das Urteil ist aufgrund Rechtsmittelverzichts rechtskräftig.

Umwelt

Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
Top

Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

(Symbolbild – gamagapix/Pixabay) Es drohen verschmutzte Lebensmittel Es ist wieder soweit: In der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation voll ein und mit ihr der Interessenkonflikt von Landwirten und Hundehaltern. Auf der einen Seite steht das Tierschutzgesetz, das Hunden einen artgerechten Auslauf ermöglichen soll. Auf der anderen Seite gibt es für die Landwirtschaft Gesetze, die in bestimmten Jahreszeiten die landwirtschaftlich genutzten Flächen schützen sollen. Vor allem zwischen Saat oder Bestellung der Ernte, beim Grünland während der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, dürfen diese weder von Mensch noch Tier betreten werden. Die Landwirte bitten daher alle Hundehalter ihre Vierbeiner […] […]

Von Interesse