Corona sorgt für zusätzliche Kinderschutzfälle

(Symbolbild)

Jugendhilfeausschuss mit Praxisbericht – „Kinderbetreuung ist wichtiger Standortfaktor“

Buchen.  (pm) Einen Bericht direkt aus der Praxis erhielten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der vergangenen Woche bei einer Sitzung im entsprechend der Coronaregeln bestuhlten Hugo-Geisert-Saal in Buchen. Vorgestellt wurde anhand von zwei Fallbeispielen die Arbeit des Jugendamts mit Familien aus anderen Kulturkreisen. „Infolge der Flüchtlingszuwanderung der letzten Jahre sind Familien mit Kindern und Alleinerziehende aus anderen Kulturkreisen inzwischen spürbar zu einem Thema der Jugendhilfe geworden“, führte Landrat Dr. Achim Brötel in das Thema ein. Die Arbeit mit diesen Familien habe das Jugendamt in Teilen vor neue Herausforderungen gestellt.

Jugendamtsmitarbeiterinnen stellen Fälle vor

Zwei dieser Fälle stellten dann die Jugendamtsmitarbeiterinnen Jasmin Heck und Julia Stahl vor. Kernaufgabe der Fachkräfte sei es, bei Problemen den Familien das übliche Maßnahmenset anzubieten und dieses bei mangelnder Kooperation auch durchzusetzen.

Erschwert werde die Arbeit aber durch Sprachbarrieren, die man nur mit Dolmetschern oder der Übersetzungshilfe der meist sehr gut Deutsch sprechenden Kindern überbrücken könne. Hinzukomme, so die Sozialarbeiterinnen, ein sich teilweise unterscheidendes Erziehungsverhalten und andere Denk- und Handlungsmuster. „Dies erfordert nicht nur ein hohes Maß an Sensibilität für die Situation, sondern bindet in bestimmten Einzelfällen auch enorm viel Arbeitszeit“, so Heck und Stahl.

Gleichzeitig habe man in den vergangenen Jahren hier viel gelernt, auch durch den Austausch mit den Kollegen: „Schon allein durch den Fluchthintergrund und dadurch entwickelte Traumata entstehen in manchen Familien schnell Multiproblemlagen, die zulasten der Kinder gehen können.“ Diese versuche man durch eine Mischung aus interkultureller Kompetenz und der notwendigen Hartnäckigkeit im Sinne der betroffenen Familie zu lösen.

An Routine gewonnen

Dass dies immer besser klappe, bestätigt auch der stellvertretende Leiter der Sozialen Dienste, Pascal Heffner. „Wir haben hier an Routine gewonnen. Vieles, etwa die Arbeit mit Dolmetscher und die Kostenübernahme dafür, konnte inzwischen geklärt werden.“ Für diesen Einsatz dankten dem Jugendamt die Ausschussmitglieder, die zu den Hintergründen der vorgestellten Einzelfälle wie auch zu der Grundproblematik nachfragten.

Erschwert werde die Arbeit des Jugendamts aktuell durch die Corona-bedingten Abstandsgebote, stellte dann Jugendamtsleiter Peter Roos im weiteren Verlauf der Sitzung fest. Eine unmittelbare Auswirkung der Pandemie sei gewesen, dass die eigentlich unerlässlichen Besuche in den Familien zunächst zurückgefahren werden mussten. Dies habe aber zusammen mit der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen die Gefahr erhöht, womöglich doch einen Kinderschutzfall zu übersehen. Dafür habe man dann aber rasch „gute Lösungen“ gefunden, wie beispielsweise gemeinsame Spaziergänge der Fachkräfte mit Familienmitgliedern oder Besuche mit Schutzausrüstung.

Anstieg der Kinderschutzfälle

Dennoch registriere man inzwischen, so Roos, einen Anstieg der Kinderschutzfälle, was auf die aus Schul- und Kindergartenschließungen resultierende vermehrte Zeit zuhause in zum Teil beengten Wohnverhältnissen zurückzuführen sei. Der Landrat betonte in diesem Zusammenhang, dass das Jugendamt mit dem größtmöglichen Maß an Flexibilität mit dieser Situation umgehe. Eine absolute Sicherheit, nichts zu übersehen, gebe es aber leider nie. Dem Dank von Brötel und Roos an die Jugendamtsmitarbeiter schlossen sich die Ausschussmitglieder an.

„Kinderbetreuung – wichtiger Standortfaktor“

Ebenfalls präsentiert wurde den Ausschussmitgliedern ein Bericht zum Ausbau- und Entwicklungsstand bei der Kinderbetreuung im Kreis. „Die Städte und Gemeinden haben im vergangenen Jahr ihre Anstrengungen zum Ausbau weiter fortgesetzt“, sagte der Landrat hierzu einleitend. Dabei werde wo immer möglich in eine bessere Qualität und mehr Flexibilität investiert.

Insgesamt gebe es für die Gruppe der unter Dreijährigen, laut einer Abfrage des Jugendamtes, in Tageseinrichtungen kreisweit 1.130 Plätze. In allen Gemeinden werde mittlerweile eine entsprechende Betreuung in reinen Kleinkindgruppen angeboten. Dort sei ein Zuwachs gegenüber 2018 von 114 Plätzen festzustellen, während umgekehrt Plätze in altersgemischten Gruppen weggefallen seien. Deshalb sei das Angebot insgesamt nur leicht gestiegen.

Das Angebot an Kindergartenplätzen für Kinder von drei bis sechs Jahren sei hingegen nach wie vor höher als der Bedarf. Der Rechtsanspruch würde in diesem Bereich deshalb mehr als erfüllt. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen sei allerdings manchmal der Bedarf innerhalb der Gesamtgemeinde gedeckt, aber es gebe trotzdem keinen Platz im Wunschkindergarten. Das Betreuungsangebot für Schulkinder habe sich wiederum gegenüber der letzten Erhebung nochmals verbessert.

Die Zahl der Tagespflegepersonen sei im Vergleich zur letzten Erhebung leicht zurückgegangen. Betreut wurden 169 Kinder, darunter auch 66 unter drei Jahren. Ab 2021 stehe jedoch eine Veränderung bei der Qualifizierung an, die die Akquise neuer Tagespflegepersonen erschweren könnte.

„Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor“, betonte Dr. Brötel abschließend. Eine gute Planung sei für die Städte und Gemeinden aber sehr anspruchsvoll, da man gleichzeitig die Geburtenrate, die inzwischen oft gegebene Erwerbstätigkeit beider Eltern und nicht zuletzt den Fachkräftemangel im Auge behalten müsse, war sich Brötel mit den Ausschussmitgliedern in der Diskussion einig.

Hintergrund:
Die genauen Zahlen zum dem Bericht über den Ausbau der Betreuungsplätze im Kreis sind abrufbar in den Unterlagen zu der Sitzung im „Informationssystem zur Kreistagsarbeit“ unter www.neckar-odenwald-kreis.de.

Umwelt

Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
Top

Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

(Symbolbild – gamagapix/Pixabay) Es drohen verschmutzte Lebensmittel Es ist wieder soweit: In der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation voll ein und mit ihr der Interessenkonflikt von Landwirten und Hundehaltern. Auf der einen Seite steht das Tierschutzgesetz, das Hunden einen artgerechten Auslauf ermöglichen soll. Auf der anderen Seite gibt es für die Landwirtschaft Gesetze, die in bestimmten Jahreszeiten die landwirtschaftlich genutzten Flächen schützen sollen. Vor allem zwischen Saat oder Bestellung der Ernte, beim Grünland während der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, dürfen diese weder von Mensch noch Tier betreten werden. Die Landwirte bitten daher alle Hundehalter ihre Vierbeiner […] […]

Von Interesse